Sachdarstellung:
Die Gemeinde ist gemäß Gesetz zur Bildung
von Gewässerunterhaltungsverbänden Mitglied im Gewässerverband Spree-Neiße und
ist dementsprechend zur Abgabe eines Verbandsbeitrages verpflichtet. Bisher
wurde die Zahlung dieses Beitrages über die Kalkulation der Hebesätze der
Grundsteuer A und B der Gemeinde abgedeckt. Entsprechend der Auflage der Kommunalaufsicht
für den aktuellen Haushalt 2020/2021 soll in Abstimmung mit dem Bürgermeister
und der Ortsvorsteher die Satzung zur Umlage der an den Gewässerverband
Spree-Neiße zu entrichtenden Verbandsbeiträge neu beschlossen werden, um den
jährlich zu entrichtenden Verbandsbeitrag zu begleichen, ohne die Hebesätze für
die Grundsteuer nach oben korrigieren zu müssen. Dabei liegt der Vorteil vor
allem in der Kostentransparenz und Nachvollziehbarkeit für die Umlageschuldner.
Das Amt Peitz erhebt im Auftrag der
Gemeinde Teichland gemäß ihrer Satzung Gewässerunterhaltungsgebühren. Auf
Grundlage der Verordnung zur Bemessung der Beiträge für die
Gewässerunterhaltungsverbände (Beitragsbemessungsverordnug - BBV) wurde die Satzungen
des o.g. Gewässerverbandes novelliert. Gemäß der BBV bestimmen sich die
Beiträge für die Gewässerunterhaltungsverbände nicht mehr ausschließlich nach
der Größe der Flächen, sondern auch der
Nutzungsartengruppe, der die Flächen im Liegenschaftskataster zugeordnet sind.
Die Nutzungsartengruppen werden drei verschiedenen Vorteilsgebietstypen
zugeteilt, für welche individuelle Beitragsbemessungsfaktoren angewandt werden
(siehe Anlage zur Satzung).
Gemäß
Umlagenkalkulation ergeben sich folgende Umlagemaßstäbe:
Vorteilsgebietstyp |
Beitragsbemessungsfaktor |
Umlagesatz pro Quadratmeter |
1)
Siedlung/Verkehr |
2,0 |
0,001826 € |
2)
Landwirtschaft |
1,0 |
0,000913 € |
3)
Wald |
0,5 |
0,0004565 € |
Der
Gemeindevertretung Teichland wird empfohlen, die o.g. Satzung rückwirkend zum 01.01.2021 neu zu
beschließen.
Anlagenverzeichnis:
- Satzung der Gemeinde Teichland/Gatojce zur Umlage der an den Gewässerverband Spree-Neiße zu entrichtenden Verbandsbeiträge
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Teichland beschließt die Satzung zur Umlage der an den Gewässerverband Spree-Neiße zu entrichtenden Verbandsbeiträge rückwirkend zum 01.01.2021.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: ja |
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Mittel stehen zur Verfügung |
X |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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55201.8002/43210000 |
8615 |
ET |
2021 |
22.300,00 |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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