Sachdarstellung:
Im Zusammenhang mit diversen Klagen von Eltern gegen Elternbeitragssatzungen verschiedenster Kommunen, aufgrund von Änderungen im Kindertagesstättengesetz (KitaG) und das in Kraft getretene Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz), ist die Anpassung der Elternbeitragskalkulation in den Elternbeitragssatzungen notwendig.
In den Gesetzesänderungen ist unter anderem die Befreiung vom Elternbeitrag für Vorschulkinder, für Sozialleistungsbezieher und Geringverdienern enthalten. Die neuen Regelungen müssen in die Elternbeitragssatzungen einfließen. Hierfür wurde zunächst im § 24 KitaG eine Frist bis zum 31.07.2020 festgelegt. Diese Frist wurde aufgrund der COVID 19-Pandemie auf den 31.07.2021 verlängert.
Unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Grundlagen und der Empfehlungen zur Elternbeitragskalkulation und der Elternbeitragssatzung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) wurden die umlagefähigen Platzkosten der Kitas im Amt Peitz berechnet, eine Musterelternbeitragssatzung erarbeitet und eine Elternbeitragstabelle vorbereitet.
Nach Ermittlung der umlagefähigen Platzkosten kann festgestellt werden, dass die Festlegung eines gleichlautenden Höchstbeitrages aller Kindertagesstätten im Amt Peitz möglich ist.
Kita |
Satzung gültig seit |
aktueller Höchstbeitrag |
umlagefähige Platzkosten |
mögliche Höchstbeiträge |
Peitz |
01.02.2007 |
295,51 € |
390,28 € |
300,00 € |
Drachhausen |
01.01.2002 |
217,50 € |
353,41 € |
300,00 € |
Drehnow |
01.01.2002 |
217,50 € |
700,79 € |
300,00 € |
Turnow* |
01.09.2015 |
318,10 € |
316,52 € |
300,00 € |
Preilack* |
01.09.2015 |
318,10 € |
304,71 € |
300,00 € |
Tauer* |
01.06.2016 |
318,10 € |
203,31 € |
200,00 € |
Heinersbrück |
01.01.2002 |
217,50 € |
460,19 € |
300,00 € |
Teichland |
01.01.2017 |
318,10 € |
651,74 € |
300,00 € |
Jänschwalde |
01.07.2011 |
198,00 € |
313,78 € |
300,00 € |
Tagespflege |
01.01.2015 |
318,10 € |
630,00 € |
300,00 € |
* Bei den Gemeinden Turnow-Preilack und Tauer haben sich die
umlagefähigen Platzkosten reduziert, da die pädagogischen Fachkräfte nicht nach
dem TVöD vergütet werden. Dementsprechend sind die Höchstbeiträge zu senken.
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft des Amtes Peitz wird gebeten, sich zum Thema gemeinsame Elternbeitragssatzungen (Satzungstext und Beitragshöhe) zu positionieren und eine gemeinsame Grundsatzentscheidung zu treffen. Im Anschluss folgen die Beratungen in den jeweiligen Gremien der Träger der Kindertagesbetreuung.
Anlagenverzeichnis:
Musterelternbeitragssatzung
Gebührentabelle
Übersicht zur Kalkulation der Platzkosten
Beschlussvorschlag:
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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*)
ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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