Betreff
Information zur Überarbeitung der Elternbeitragskalkulation/ Elternbeitragssatzungen des Amtes Peitz und der amtsangehörigen Gemeinden
Vorlage
AP/BAD/059/2021
Art
Informationsvorlage Amt

Sachdarstellung:

Im Zusammenhang mit diversen Klagen von Eltern gegen Elternbeitragssatzungen verschiedenster Kommunen, aufgrund von Änderungen im Kindertagesstättengesetz (KitaG) und das in Kraft getretene Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz), ist die Anpassung der Elternbeitragskalkulation in den Elternbeitragssatzungen notwendig.

 

In den Gesetzesänderungen ist unter anderem die Befreiung vom Elternbeitrag für Vorschulkinder, für Sozialleistungsbezieher und Geringverdienern enthalten. Die neuen Regelungen müssen in die Elternbeitragssatzungen einfließen. Hierfür wurde zunächst im § 24 KitaG eine Frist bis zum 31.07.2020 festgelegt. Diese Frist wurde aufgrund der COVID 19-Pandemie auf den 31.07.2021 verlängert.

 

Unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Grundlagen und der Empfehlungen zur Elternbeitragskalkulation und der Elternbeitragssatzung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) wurden die umlagefähigen Platzkosten der Kitas im Amt Peitz berechnet, eine Musterelternbeitragssatzung erarbeitet und eine Elternbeitragstabelle vorbereitet.

 

Nach Ermittlung der umlagefähigen Platzkosten kann festgestellt werden, dass die Festlegung eines gleichlautenden Höchstbeitrages aller Kindertagesstätten im Amt Peitz möglich ist.

 

Kita

Satzung gültig seit

aktueller Höchstbeitrag

umlagefähige Platzkosten

mögliche Höchstbeiträge

Peitz

01.02.2007

295,51 €

390,28 €

300,00 €

Drachhausen

01.01.2002

217,50 €

353,41 €

300,00 €

Drehnow

01.01.2002

217,50 €

700,79 €

300,00 €

Turnow*

01.09.2015

318,10 €

316,52 €

300,00 €

Preilack*

01.09.2015

318,10 €

304,71 €

300,00 €

Tauer*

01.06.2016

318,10 €

203,31 €

200,00 €

Heinersbrück

01.01.2002

217,50 €

460,19 €

300,00 €

Teichland

01.01.2017

318,10 €

651,74 €

300,00 €

Jänschwalde

01.07.2011

198,00 €

313,78 €

300,00 €

Tagespflege

01.01.2015

318,10 €

630,00 €

300,00 €

 

* Bei den Gemeinden Turnow-Preilack und Tauer haben sich die umlagefähigen Platzkosten reduziert, da die pädagogischen Fachkräfte nicht nach dem TVöD vergütet werden. Dementsprechend sind die Höchstbeiträge zu senken.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft des Amtes Peitz wird gebeten, sich zum Thema gemeinsame Elternbeitragssatzungen (Satzungstext und Beitragshöhe) zu positionieren und eine gemeinsame Grundsatzentscheidung zu treffen. Im Anschluss folgen die Beratungen in den jeweiligen Gremien der Träger der Kindertagesbetreuung.

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

Musterelternbeitragssatzung

Gebührentabelle

Übersicht zur Kalkulation der Platzkosten

 

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung