Sachdarstellung:
Mit der Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 29.06.2018 wurde der § 18a „Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen“ eingefügt. Dadurch ist eine Anpassung der Hauptsatzung in § 3 notwendig geworden.
Im Zuge der Anpassung des § 3 der förmlichen Einwohnerbeteiligung wurden weitere, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Änderungen, vorgenommen.
Dementsprechend wurden in § 6 die Wertgrenzen von 5.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht und die Entscheidung der Gemeindevertretung in einzelne Abschnitte separiert.
Weiterhin wurde gem. § 9 Abs. 4 BbgKVerf für Gemeinden im sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet der sorbische/wendische Name in der gesamten Satzung ergänzt.
Ebenfalls wurden Änderungen in den Amts- und Funktionsbezeichnungen vorgenommen. Für die genannten Bezeichnungen sind für Frauen die weibliche Form und für Männer die männliche Form zu verwenden.
Alle entsprechenden Änderungen sind ROT markiert.
Anlagenverzeichnis:
Hauptsatzung der Gemeinde Teichland/Gatojce
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Teichland/Gatojce.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
|||
Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten:
ja/nein |
|||||
Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
*)
ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
|||||