Betreff
Beschluss zur Aufhebung der Satzung des Amtes Peitz über die Ausleihe von Sport- und Freizeitgeräten, vom Verkaufsanhänger sowie über die Inanspruchnahme von Service- und Dienstleistungen im Kultur- und Tourismusamt und des dazugehörigen Tarifs für die Ausleihe von Sport- und Freizeitgeräten sowie über die Inanspruchnahme von Service- und Dienstleistungen durch das Amt Peitz, Kultur- und Tourismusamt
Vorlage
AP/KTA/046/2021
Art
Beschlussvorlage Amt

Sachdarstellung: In den letzten Jahren hat sich mit der touristischen Entwicklung im Amt Peitz auch das Service- und Dienstleistungsangebot des Kultur- und Tourismusamtes verändert. Sport- und Freizeitgeräte werden nicht mehr verliehen. Gründe dafür sind die gewachsenen Ansprüche der Gäste an die Qualität der Geräte sowie an die Wartungs- und Serviceleistungen, aber auch die Tatsache, dass diese Dienstleistungen heute durch privatwirtschaftliche Unternehmen im Amt Peitz ausreichend und qualifizierter angeboten werden. Die Kernaufgaben des Kultur- und Tourismusamtes wurden neu definiert. Daraus resultierende Service- und Dienstleistungen werden für Gäste und Leistungsträger auf der Basis privatrechtlicher Vereinbarungen angeboten. Somit sind diese Satzung und der dazugehörige Tarif hinfällig.

Anlagenverzeichnis:

-          Satzung des Amtes Peitz über die Ausleihe von Sport- und Freizeitgeräten, vom Verkaufsanhänger sowie über die Inanspruchnahme von Service- und Dienstleistungen im Kultur- und Tourismusamt vom 22.05.2002

-          Tarif für die Ausleihe von Sport- und Freizeitgeräten sowie über die Inanspruchnahme von Service- und Dienstleistungen durch das Amt Peitz, Kultur- und Tourismusamt vom 22.05.2002

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss beschließt, die Satzung des Amtes Peitz über die Ausleihe von Sport- und Freizeitgeräten, vom Verkaufsanhänger sowie über die Inanspruchnahme von Service- und Dienstleistungen im Kultur- und Tourismusamt vom 22.05.2002 und den dazugehörigen Tarif für die Ausleihe von Sport- und Freizeitgeräten sowie über die Inanspruchnahme von Service- und Dienstleistungen durch das Amt Peitz, Kultur- und Tourismusamt, vom 22.05.2002, aufzuheben.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                                nein 

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:                 nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten                                                                                                      nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftung, Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung