Sachdarstellung:
Aufgrund der Vereinbarung vom 27.09.2000 (Anlage 1) wurde der durch den Landkreis Spree-Neiße ausgebaute Radwanderweg „Badesee Garkoschke“ dem öffentlichen Verkehr mittels einer Teileinziehung entzogen. Infolge dessen war dieser als Fahrradstraße ausgewiesen.
Bereits mit Beschluss der SVV vom 28.03.2001 sollte dieser für Anlieger frei ausgewiesen werden. Die Vereinbarung besagt auch, dass der Anliegerverkehr zugelassen sein soll. Es muss jedoch definiert werden, wer zugelassene Anlieger sind. Dies soll mittels Beschluss erfolgen.
Auf dem Zufahrtsweg von der Spreewaldstraße aus, handelt es sich bei dem Anliegerverkehr lediglich um die Anwohner und etwaige Besucher oder Versorgungsfahrzeuge. Aus Richtung Turnow kommend bezieht sich der Anliegerverkehr auch auf Besucherverkehr des Badesees sowie der See-Perle.
Ein Vorschlag zur entsprechenden Beschilderung wurde mit der Verkehrsbehörde des Landkreises Spree-Neiße abgestimmt und liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei. Bei einem entsprechenden Beschluss wird diese durch die Verkehrsbehörde angeordnet.
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses der Stadt Peitz hat sich für die Maßnahme ausgesprochen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Vereinbarung
Anlage 2: Beschilderung IST, Beschilderung Vorschlag
Beschlussvorschlag:
Es wird empfohlen, auf dem Zufahrtsweg von der Spreewaldstraße aus, den Anliegerverkehr für Anwohner freizugeben. Aus Richtung Turnow kommend soll der Zufahrtsweg bis zur See-Perle für etwaige Besucher des Badesees, sowie für Besucher und Versorgungsfahrzeuge der See-Perle freigegeben werden.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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