Sachdarstellung:
Nach Offenlage des Vorentwurfes zum Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Jänschwalde“, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit sind mehrere Stellungnahmen zum Vorhaben eingegangen. Diese werden derzeit geprüft und abgewogen und ggf. im Entwurf berücksichtigt.
Im Rahmen der Erarbeitung des Entwurfes zu o.g. Bebauungsplan ist es notwendig, eine maximale Anzahl der möglichen Windenergieanlagen (WEA) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, unabhängig von immissionsschutzrechtlichem Genehmigungsverfahren gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), festzulegen.
Die WEA sollen als Nebenanlage auf der Grundlage des § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zugelassen werden können. Die Zulässigkeit der Errichtung von Windenergieanlagen wird vor dem Hintergrund der öffentlich-rechtlichen Normen geprüft. Aufgrund der nicht unerheblichen Auswirkungen, die derartige Anlagen auf ihr Umfeld ausüben, ist es erforderlich, die entsprechenden möglichen Standorte im Plangebiet festzusetzen. In Abhängigkeit vom Bedarf des künftigen Industrieparks, den erforderlichen Abstandsflächen und Beachtung des Naturschutzes wird versucht, eine optimale Lösung zu finden.
Nach Erläuterungen durch den Vorhabenträger und Abwägung einiger Alternativen, wird die Gemeindevertretung gebeten, sich zur geplanten Windenergie grundsätzlich festzulegen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jänschwalde beschließt grundsätzlich, im Entwurf zum Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde“ eine maximale Anzahl von…. Windenergieanlagen festzulegen, unabhängig von immissionsschutzrechtlichem Genehmigungsverfahren gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz. Die Standorte sind auf die dafür vorgesehenen Flächen östlich und westlich des Plangebietes zu begrenzen und entsprechend darzustellen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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