Sachdarstellung:
In der gemeinsamen Beratung mit dem Landesbetrieb Forst Brandenburg am 29.07.2020 haben wir uns darauf geeinigt, für den Strandbereich im Osten das Großsees einen Nutzungs-
vertrag zu schließen, der die Rechte und Pflichten der beiden Partner regelt.
Es wurde vereinbart, dass von Seiten des Amtes Peitz ein entsprechender Entwurf gefertigt wird. Des Weiteren wurde vereinbart, dass kein Nutzungsentgelt erhoben wird.
Der Aufsichtsrat der BGT mbH i. L. hat sich in seiner Sitzung am 25.08.2020 mit der Problematik beschäftigt und stimmt dem vorliegenden Entwurf zu.
Der Entwurf wurde dem Landesbetrieb Forst Brandenburg am 27.08.2020 zugeschickt, bisher gab es keine Rückmeldung.
Die Gemeindevertretung Tauer wird gebeten, sich zu dem Entwurf des Nutzungsvertrages zu positionieren.
Anlagenverzeichnis: Entwurf
Nutzungsvertag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Tauer beschließt den vorliegenden
Entwurf des Nutzungs-
Vertrages zwischen dem Landesbetrieb Forst Brandenburg
und der Gemeinde Tauer,
vertreten durch das Amt Peitz.
Das Amt Peitz wird ermächtigt, kleinere Korrekturen in
Verhandlung mit dem Landesbetrieb Forst vorzunehmen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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Geregelt durch die Einnahmen der
Parkraumbewirtschaftung |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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