Sachdarstellung:
Auf dem Grundstück Gemarkung Tauer, Flur 1, Flurstück 310 (Anlage 1: Übersichtsplan) plant der Eigentümer die Errichtung eines Geräteschuppens und angrenzendem Hühnerstall mit einer Grundfläche von 9 x 4 m (Anlage 2: Gestaltungsplan). Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes " Wohngebiet an der Drachhausener Straße“. Der für das Nebengebäude vorgesehene Standort ist im Bebauungsplan als „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ festgesetzt.
Mit Schreiben vom 09.07.2020 wird für das Vorhaben eine Befreiung von den Fest-setzungen des Bebauungsplanes beantragt mit folgender Begründung:
Auf dem neu erworbenen Grundstücksteil (Flurstück 310) gibt es gute Möglichkeiten, um Obst und Gemüse anzubauen sowie Hühner zu halten. Um die Fläche zu bewirtschaften wird ein Abstellraum für Gartengeräte benötigt, zudem ein Hühnerstall.
Das Wohngrundstück (Flurstück 122/3) bietet aus Platzgründen nicht die Alternative, dieses Vorhaben umzusetzen. Die angelegte Kinderspielfläche und die vorhandene Bepflanzung auf dem Grundstücksteil ermöglichen keinen entsprechenden Standort. Die gut angewachsenen Bäumen, Hecken und Sträucher sollen erhalten bleiben. Um in die Natur nicht einzugreifen, möchte der Antragsteller die vorhandenen Pflanzungen als Nist- und Brutstätten für Vögel und Kleingetier schützen.
Auf der Grundlage des § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch kann im Einzelfall von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 30.07.2020 den Beschluss vertagt, um sich bei einem gemeinsamen Vorort-Termin über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren.
Anlagenverzeichnis:
1 - Übersichtsplan
2 - Gestaltungsplan
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tauer beschließt, dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des B-Planes „Wohngebiet an der Drachhausener Straße für die Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Tauer, Flur 1, Flurstück 310 zuzustimmen*/
zuzustimmen mit folgenden Hinweisen …*/
nicht zuzustimmen mit folgender Begründung ….*.
* Nicht Zutreffendes bitte streichen
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
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ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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