Mit Schreiben vom 09.07.2020 hat Herr René Schneider, Triftstraße 14 in 03185 Peitz (Vorhabenträger) einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt.
Der Vorhabenträger ist Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Peitz, Flur 7, Flurstück 324, Triftstraße 14 (Anlage 1: Übersichtsplan).
Es sollen die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Neubau eines Lagegebäudes geschaffen werden.
Nähere Erläuterungen zum Vorhaben sind der Kurzbeschreibung (Anlage 2) zu entnehmen.
Alle mit dem Planverfahren entstehenden Kosten trägt der Vorhabenträger. Dies wird in einem städtebaulichen Vertrag geregelt. Der Vertragsentwurf (Anlage 3) ist mit dem Vorhabenträger abgestimmt.
1 - Übersichtsplan
2 - Kurzbeschreibung
3 - Vertragsentwurf
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung,
1. der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes,
2. dem städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Planungsleistungen und
3. dem Planentwurf
für den Neubau eines Lagergebäudes in der Triftstraße
zuzustimmen*/
zuzustimmen mit folgenden Hinweisen ….*
* Nicht Zutreffendes bitte streichen