Betreff
Beratung über den städtebaulichen Vertrag zur Erschließung des Plangebietes "Am Zollhaus", Fischerstraße
Vorlage
SP/BA/077/2020
Art
Beratungsvorlage Peitz

Am 05.12.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz den Verkauf einer noch zu vermessenden Gesamtfläche von ca. 3.090 m² aus den Flurstücken 297 und 300, Flur 5 und 287, Flur 11 sowie die Flurstücke 12/2 und 285 der Flur 11 in der Gemarkung Peitz an die  Bauherrengemeinschaft Fischerstraße beschlossen.

 

Auf der Grundlage der 2. Änderungssatzung über den Bebauungsplan „Am Zollhaus“, die am 24.04.2019 in Kraft trat, überträgt die Stadt Peitz die Erschließung der Baugrundstücke auf den Erwerber, die Grundstücksgesellschaft Fischerstraße Peitz GbR (ehem. Bauherrengemeinschaft), Frankfurter Straße 1 in 03185 Turnow-Preilack/ OT Turnow (Vorhabenträger).

Der Vorhabenträger verpflichtet sich, auf seine Kosten und in Abstimmung mit der Stadt und den Versorgungsträgern (TAV/ GeWAP) zur Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlagen.

 

Von der Erschließung zieht das nordöstlich gelegene kommunale Baugrundstück (Flurstück 446) einen Vorteil. Aus diesem Grund sollte sich die Stadt anteilig mit 50 v.H. (ca. 25.000 €) an den Erschließungskosten beteiligen. Das betrifft die Kosten für den Trinkwasseranschluss, den Straßenbau Anschluss bis zur Straße „Am Malxebogen“ und die  Straßenbeleuchtung.

 

Der vorliegende Vertragsentwurf (Anlage) ist mit dem Vorhabenträger und den Versorgungsträgern abgestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Entwurf des Erschließungsvertrages (Stand: 12.02.2020)

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem städtebaulichen Vertrag zur Erschließung des Plangebietes "Am Zollhaus", Fischerstraße in der vorliegenden Form

zuzustimmen*/

zuzustimmen mit folgenden Hinweisen ….*.

 

* Nicht Zutreffendes bitte streichen