Betreff
Information und Beratung zum Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Grundfunktionale Schwerpunkte“
Vorlage
SP/BA/075/2020
Art
Beratungsvorlage Peitz

Auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR; Ziel 3.3) sind in den Regionalplänen Grundfunktionale Schwerpunkte festzulegen. Durch diese Festsetzung erhalten besonders funktionsstarke Ortsteile von Gemeinden erweiterte Möglichkeiten in den Bereichen Siedlungsentwicklung und Entwicklung des großflächigen Einzelhandels.

 

Mit der Entscheidung für die Aufstellung eines Sachlichen Teilregionalplanes der Region Lausitz-Spreewald „Grundfunktionale Schwerpunkte“ (GSP) wird die Absicht verfolgt, den Städten und Gemeinden möglichst frühzeitig die Möglichkeit zu geben, von diesen zusätzlichen Entwicklungsoptionen Gebrauch zu machen.

Maßgebend für die Festsetzung eines GSP ist in erster Linie das Vorhandensein der im LEP HR vorgegebenen 11 Ausstattungsmerkmale (u.a. Sitz der Kommunalverwaltung, Schule der Primarstufe, allgemeinmedizinische Versorgung, Kita, Jugendbetreuung, Altenpflege). Die Planungsstelle hat die Prüfung der Ausstattungskriterien vorgenommen und die Stadt Peitz als „Grundfunktionalen Schwerpunkt“ vorgeschlagen.

 

Der Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Grundfunktionale Schwerpunkte“ mit seiner Begründung und dem Umweltbericht liegt im Zeitraum vom 01.07- 01.09.2020 zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen stehen zudem auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald; www.region-lausitz-spreewald.de unter Regionalplanung\Teilpläne\Sachlicher Teilregionalplan "Grundfunktionale Schwerpunkte" (Entwurf) im PDF-Format zur Verfügung.

 

Mit der Festlegung als GSP steht der Stadt Peitz zur Eigenentwicklung von Wohnsiedlungs-flächen eine Wachstumsreserve in einem Umfang von bis zu 3 ha/ 1.000 Einwohner für einen Zeitraum von zehn Jahren zur Verfügung. Zudem erhält die Stadt die Möglichkeit der Errichtung von zusätzlicher vorhabenbezogener Verkaufsfläche ohne die Einschränkung der Sortimentsbeschränkung.

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Grundfunktionale Schwerpunkte“ in der Fassung vom Juni 2020

ohne Hinweise*/

mit folgenden Hinweisen: …*

zur Kenntnis zu nehmen.

 

*Nicht Zutreffendes bitte streichen