Sachdarstellung:
Mit der Indienststellung der neu gebauten und rekonstruierten Gerätehäuser der Amtsfeuerwehr Peitz macht sich eine einheitliche Benutzungs- und Hausordnung für alle Feuerwehrgerätehäuser notwendig.
Bisher wurde dies im Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Peitz vom 05.03.98 nur für das Gerätehaus der FF Peitz geregelt.
Um eine einheitliche Hausordnung für alle Gerätehäuser der Amtsfeuerwehr Peitz durchzusetzen, die den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (wie Einhaltung der Nachtruhe und Lärm) entspricht, ist diese Hausordnung in den Ortswehren diskutiert und für die Beschlussfassung vorbereitet worden.
Mit dem Beschluss über diese neuen Hausordnung für die Gerätehäuser der Amtsfeuerwehr Peitz wird der Beschluss Nr. 0013/43/19/98 des Amtsausschusses Peitz über die Nutzung der Räumlichkeiten des Gerätehauses Peitz vom 05.03.98 aufgehoben.
Anderweitige Satzungen zur Benutzung von Gerätehäusern den Amtsfeuerwehr Peitz behalten ihre Gültigkeit.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt die Hausordnung für die Gerätehäuser der Amtsfeuerwehr Peitz und hebt gleichzeitig den Beschluss Nr. 0013/43/19/98 des Amtsausschusses Peitz über die „Nutzung der Räumlichkeiten des Gerätehauses Peitz“ vom 05.03.98 auf.
Anderweitige Satzungen zur Benutzung von Gerätehäusern den Amtsfeuerwehr Peitz behalten ihre Gültigkeit.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |