Sachdarstellung:
Gemäß Brandenburger Kommunalverfassung (BbgKVerf) § 28 Abs. 2 beschließt die Gemeindevertretung für die Dauer der Wahlperiode eine Geschäftsordnung (GO) zur Regelung der innerorganisatorischen Normen der Arbeit der Gemeindevertretung.
In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung wurde die Weiterführung der vorangegangenen Geschäftsordnung für einen Übergangszeitraum beschlossen.
Es wurde festgelegt, dass nur der Ausschuss für Finanzen als ständigen Ausschuss gebildet wird (§ 16 GO).
Die Geschäftsordnung wurde dementsprechend angepasst.
Den Mitgliedern der Vertretung wurde Gelegenheit geben, sich mit dem Verfahren innerhalb der Gemeindevertretung und den Inhalten der GO auseinanderzusetzen.
Anlagenverzeichnis:
- Geschäftsordnung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt die Geschäftsordnung
- gemäß vorliegendem Entwurf
- mit den Festlegungen in der Niederschrift.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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