Sachdarstellung:
Der Gemeinde
Teichland liegt der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses auf
dem Grundstück Hauptstraße 24 (Flur 2, Flurstück 120/1 der) vor.
Der Teilbereich des
Grundstücks, auf dem das Wohnhaus errichtet werden soll, ist planungsrechtlich
dem Außenbereich zuzuordnen. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens ist nach § 35
Baugesetzbuch - Bauen im Außenbereich - zu beurteilen.
Danach können
Bauvorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn
- ihre Ausführung
oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt
- die Belange des
Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden und
- die Erschließung
gesichert ist.
Das Grundstück liegt
nicht in einem Schutzgebiet.
Die Erschließung des
Grundstücks kann gesichert werden.
Die
Gemeindevertretung wird gebeten, sich zum vorliegenden Antrag zu positionieren.
Anlagenverzeichnis:
Übersichtsplan
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland beschließt, das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses auf dem Flurstück 120/1 der Flur 2 in der Gemarkung Neuendorf herzustellen/ nicht herzustellen mit folgender Begründung …(*)
(*) Nicht Zutreffendes bitte streichen
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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