Sachdarstellung:
Mit Beschluss vom
19.03.2019 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland den Entwurf des
Bebauungsplanes „An der Schäferei“ in der Gemeinde Teichland, Ortsteil Maust
gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Planentwurf mit
Begründung hat vom 06.05. bis 07.06.2019 öffentlich ausgelegen und konnte in
dieser Zeit auf der Homepage des Amtes Peitz eingesehen werden.
Während der
öffentlichen Auslegung ging eine Stellungnahmen der Öffentlichkeit ein.
Die von der Satzung
berührten Träger öffentlicher Belange sind um Abgabe einer Stellungnahme
gebeten worden.
Die eingegangenen
Stellungnahmen sind im Verfahren gemäß § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)
abzuwägen.
Die im
Abwägungsprotokoll in der Fassung vom Juni 2019 (Anlage 1) aufgeführten
Anregungen, Bedenken und Hinweise wurden in die Planzeichnung eingearbeitet und
in der Begründung ergänzt.
Mit den genannten
Änderungen und Ergänzungen werden die Grundzüge der Planung berührt, sodass der
Planentwurf noch einmal öffentlich auszulegen ist.
Es wird empfohlen,
den geänderten Planentwurf mit der Begründung (Anlage 2) zur öffentlichen
Auslegung zu bestimmen.
Anlagenverzeichnis:
1 - Abwägungsprotokoll in der Fassung vom Juni 2019 (wird nachgereicht)
2 - Planentwurf vom Juni 2019 mit Begründung (wird nachgereicht)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland beschließt
1. das Abwägungsprotokoll (Anlage 1) zum Entwurf des Bebauungsplanes „An der Schäferei“ in der Gemeinde Teichland, Ortsteil Maust in der Fassung vom Juni 2019.
Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
2. den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung in der Fassung vom Juni 2019 (Anlage 2).
Der Bebauungsplanentwurf ist in der Zeit vom 08.08. bis 23.08.2019 im verkürzten Verfahren gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Aufgrund des § 22 BbgKVerf waren keine/ folgende Gemeindevertreterinnen/ Gemeinde-vertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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