Betreff
Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und die erneute öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes zum Bebauungsplan "An der Schäferei" in der Gemeinde Teichland, Ortsteil Maust
Vorlage
Tei/BA/186/2019
Art
Beschlussvorlage Teichland

Sachdarstellung:

 

Mit Beschluss vom 19.03.2019 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland den Entwurf des Bebauungsplanes „An der Schäferei“ in der Gemeinde Teichland, Ortsteil Maust gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Planentwurf mit Begründung hat vom 06.05. bis 07.06.2019 öffentlich ausgelegen und konnte in dieser Zeit auf der Homepage des Amtes Peitz eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung ging eine Stellungnahmen der Öffentlichkeit ein.

Die von der Satzung berührten Träger öffentlicher Belange sind um Abgabe einer Stellungnahme gebeten worden.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind im Verfahren gemäß § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) abzuwägen.

 

Die im Abwägungsprotokoll in der Fassung vom Juni 2019 (Anlage 1) aufgeführten Anregungen, Bedenken und Hinweise wurden in die Planzeichnung eingearbeitet und in der Begründung ergänzt.

Mit den genannten Änderungen und Ergänzungen werden die Grundzüge der Planung berührt, sodass der Planentwurf noch einmal öffentlich auszulegen ist.

 

Es wird empfohlen, den geänderten Planentwurf mit der Begründung (Anlage 2) zur öffentlichen Auslegung zu bestimmen.

 

 

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

1 - Abwägungsprotokoll in der Fassung vom Juni 2019 (wird nachgereicht)

2 - Planentwurf vom Juni 2019 mit Begründung (wird nachgereicht)

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland beschließt

1. das Abwägungsprotokoll (Anlage 1) zum Entwurf des Bebauungsplanes „An der Schäferei“ in der Gemeinde Teichland, Ortsteil Maust in der Fassung vom Juni 2019.

      Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

2. den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung in der Fassung vom Juni 2019 (Anlage 2).

      Der Bebauungsplanentwurf ist in der Zeit vom 08.08. bis 23.08.2019 im verkürzten Verfahren gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

 

 

Aufgrund des § 22 BbgKVerf waren keine/ folgende Gemeindevertreterinnen/ Gemeinde-vertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung