Sachdarstellung:
Auf dem Grundstück Siedlungsstraße (Flur 7, Teilfläche aus dem Flurstück 277) ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage geplant.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "An der Gärtnerei" der Stadt Peitz. Der geplante Standort des Wohnhauses befindet sich teilweise außerhalb der festgesetzten Baugrenzen. Mit Bauantrag vom 11.04.2019 (Eingang Amt Peitz am 24.04.2019) wird für das Vorhaben eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt, mit folgender Begründung:
Bei dem Flurstück 277 handelt es sich um ein atypisches Eckgrundstück. Die geplante städtebauliche Einordnung des Gebäudes ist nicht störend. Mit der Einordnung sind bessere Gestaltungsmöglichkeiten im Ruhebereich des Grundstückes gegeben. Bei der Erschließungsstraße "Siedlungsstraße" handelt es sich um eine Anliegerstraße. Durch das Heranrücken der geplanten Bebauung ist keine Beeinträchtigung der gesunden Wohnverhältnisse zu erwarten.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann auf der Grundlage des § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Einzelfall befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die beantragte Abweichung ist städtebaulich vertretbar und berührt nicht die Grundzüge der Planung.
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, sich zum vorliegenden Antrag zu positionieren.
Anlagenverzeichnis:
Übersichtsplan
Lageplan mit Darstellung der Baugrenzen
Ansichten
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt, das Einvernehmen zum Bauantrag für das Vorhaben „Neubau Einfamilienhaus mit Garage“ auf dem Grundstück Siedlungsstraße in 03185 Peitz (Gemarkung Peitz, Flur 7, Teilfläche aus dem Flurstück 277) zu erteilen.
Dem Antrag auf Befreiung von den festgesetzten Baugrenzen im Bebauungsplan "An der Gärtnerei" der Stadt Peitz wird zugestimmt. Das Einfamilienhaus kann in diesem Einzelfall außerhalb des festgesetzten Baufeldes errichtet werden.
Finanzielle
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Maßnahme |
Art
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
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Umfang
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