Betreff
Beschluss zum Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes "Zitadelle" in der Stadt Peitz
Vorlage
SP/BA/340/2019
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:

 

Im rückwärtigen Grundstücksbereich Hauptstraße 9 (Flur 10, Flurstück 137) plant der Eigentümer die Befestigung einer Fläche. Diese grenzt an den neu gestalteten Bereich südlich des Festungsturmes.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Zitadelle" der Stadt Peitz.

Mit Schreiben vom 03.04.2019 beantragte der Grundstückseigentümer für sein Vorhaben eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Der Platz soll zur zeitweiligen Bewirtschaftung nach Bedarf für Veranstaltungen rund um den Festungsturm (z.B. Sektempfang bei Hochzeiten, kleiner Imbiss mit Getränken bei Stadtführungen, -rundgängen, Salutschießen/ Böllern, Jazzwerkstatt) genutzt werden.

Er soll mit einer Holz-Sitzgruppe, Zaunanlage, Pflanzkübel, mobilem Verkaufspavillon, Schaukasten und einem Brunnen (nach hist. Vorbild, M 1:3,5) gestaltet werden.

 

Die betreffende Fläche ist im Bebauungsplan bestimmt als „Fläche, die von Bebauung freizuhalten ist“. Festgesetzt ist eine gärtnerische Nutzung, was auch eine parkähnliche Gestaltung einbezieht.

Die geplante Gestaltung der Fläche -eine Flächenbefestigung in einer Größe von ca. 150 m²- weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab.

 

Gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann von den Festsetzungen des Bebauungs-planes im Einzelfall befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder

2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder

3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde

und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlichen Interessen mit den öffent-lichen Belangen vereinbar ist.

 

Bei der Gestaltung der Fläche sind die Festsetzungen der Gestaltungssatzung für den historischen Altstadtkern einzuhalten und auf den Umgebungsbereich des Festungsturmes mit seinen Freiflächen Rücksicht zu nehmen.

 

Das Terrain der ehemaligen Zitadelle ist ein Denkmal. Aus diesem Grund entscheidet die untere Denkmalschutzbehörde im Rahmen des Erlaubnisverfahrens abschließend über das Vorhaben.

 

Der BVUA hat in der Sitzung am 25.04.2019 über den Antrag beraten und der Befreiung mehrheitlich zugestimmt. Die Stadtverordnetenversammlung wurde in der Sitzung am 08.05.2019 über den Sachverhalt informiert.

 

Anlagenverzeichnis:

Lageplan

Auszug aus dem B-Plan mit Planzeichenerklärung und Begründung

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt, dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung „Fläche, die von Bebauung freizuhalten ist“ des Bebauungsplanes "Zitadelle" der Stadt Peitz für die Befestigung einer Fläche zur zeitweiligen Bewirtschaftung auf dem Grundstück Hauptstraße 9 in Peitz (Flur 10, Flurstück 137) zuzustimmen/ nicht zuzustimmen mit folgender Begründung ….*.

 

* Nicht Zutreffendes bitte streichen.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung