Sachdarstellung:
Das Amt Peitz gewährt Schülerinnen und Schülern der Oberschule Peitzer Land seit dem Schuljahr 2005/2006 eine Beihilfe in Höhe von 250,00 € zur Unterstützung bei der Organisation und Durchführung schulischer Aufgaben. Die Beihilfe dient dem Erhalt der weiterführenden Schule in Peitz und soll die dafür notwendige Schülerzahl sichern helfen. Sie wird für den Verlauf von 4 Schuljahren (7. – 10. Klasse) gewährt.
Auf Grund der finanziellen Situation des Amtshaushaltes wird empfohlen, die Beihilfe ab dem Schuljahr 2011/2012 nur noch für Schülerinnen und Schüler zu gewähren, die in die Jahrgangsstufe 7 eingeschult werden.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft des Amtes Peitz empfiehlt dem Amtsausschuss des Amtes Peitz, die Richtlinie mit den vorgenannten Änderungen für das Schuljahr 2011/2012 und 2012/2013 neu zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
X |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produktnummer |
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HH-Jahr |
Betrag in € |
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21601.1000/52717300 |
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2011 |
15000 |
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Folgekosten |
Jahr |
Umfang |
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X |
2012 |
15000 |