Sachdarstellung:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2011 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) erstmals nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung erstellt worden.
Gemäß der 1. Lesung wurden entsprechende Anpassungen im Haushalt 2011 vorgenommen. Die aktuelle Bauabwicklung der Fortführungsmaßnahmen bzw. abzuschließenden Maßnahmen ergab auch noch einige Planverschiebungen, die im neuen Haushalt Berücksichtigung fanden.
Die Amtsumlage wurde mit einer Reduzierung um 200,0 T€ in Höhe von 7.552,0 T€ in den Haushalt eingestellt; der Hebesatz beträgt entsprechend der aktuellen Orientierungsdaten vom 22.12.2010 damit 28,857 v.H.
Der Vorbericht wird um die Übersicht zu Umlagegrundlagen, Schlüsselzuweisungen und Umlagen für 2008 bis 2011 ergänzt.
In den beigefügten Unterlagen werden nur die Seiten mitgesandt, die Änderungen enthalten.
Der Maßnahmeplan (Finanzplan B) wird komplett zugesandt.
Die Ausschussmitglieder werden gebeten, die bereits vorhandenen Unterlagen des Haushaltes zur Sitzung mitzubringen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft des Amtes Peitz empfiehlt dem Amtsausschuss den vorliegenden Haushaltsentwurf 2011 zu beschließen.
bzw. mit folgenden Änderungen zu beschließen:
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Haushaltsstelle |
Verw. Haushalt |
Verm. Haushalt |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten |
Jahr |
Umfang |
|||
|
|
|