Sachdarstellung:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2011 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) erstmals nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung erstellt worden.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltsplanunterlagen
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz empfiehlt die Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 für die nächste Amtsausschuss-sitzung
- auf der Grundlage der Haushaltsplanentwurfswerte in der Fassung vom 30.11/03.12.10
- mit folgenden Änderungen:
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsstelle |
Verw. Haushalt |
Verm. Haushalt |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten |
Jahr |
Umfang |
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