Sachdarstellung:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2011 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) erstmals nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung erstellt worden.
Der Haushaltsplanentwurf wurde in der GV-Sitzung am 18.11.10 ausführlich beraten und gemäß Abstimmung zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2011 empfohlen. Konkrete Änderungen des Entwurfs wurden nicht beschlossen.
Klärungsbedarf von Seiten der Gemeindevertreter gab es bei den geplanten Abschreibungen für die Sporthalle, Schönhöher Weg 22, da es sich aus ihrer Sicht nicht um Eigentum der Gemeinde, sondern des Sportvereins handelt. Die Verwaltung hatte diese Position vorsorglich in den Haushaltplanentwurf eingearbeitet, da zu diesem Sachverhalt noch kein abschließendes Ergebnis von Seiten des Wirtschaftsprüfers vorlag.
In Abstimmung mit den Gemeindevertretern wurde vereinbart, diese Position bis zu o.g. Klärung nicht im Haushalt auszuweisen.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltsplanunterlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Tauer beschließt die Haushaltssatzung 2011 mit den dazugehörenden Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsstelle |
Verw. Haushalt |
Verm. Haushalt |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten |
Jahr |
Umfang |
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