Betreff
Beschluss zum Wappen der Gemeinde Turnow-Preilack
Vorlage
TuP/BAD/022/2010
Art
Beschlussvorlage Turnow-Preilack

Sachdarstellung:


Das Führen von Wappen, Siegeln und Flaggen durch Kommunen ist in der „Verordnung über kommunale Hoheitszeichen“ vom 13.02.2009 gesetzlich geregelt.

Auf der Grundlage eines Beschlusses der Gemeindevertretung (GV) vom 02.07.2010 zur Führung eines Wappens einschließlich Fahne und Banner wurde durch den Grafiker und Heraldiker Uwe Reipert ein Gestaltungsvorschlag erarbeitet.

Dieser muss durch Beschluss der GV bestätigt werden.


- Daraufhin beginnt das Verfahren, das Landeshauptarchiv in Potsdam fertigt ein Gutachten und das Amt reicht die erforderlichen Unterlagen beim Ministerium des Innern ein.

Am 09.09.2010 führte Herr Reipert ein Beratungsgespräch in der Gemeinde durch und erarbeitete vier Entwürfe, die der GV am 05.11.2010 zur Entscheidung vorgelegt wurden, einschließlich der Erläuterung zu den einzelnen Wappenmotiven.

Nach weiterer Rücksprache zu den Vorschlägen der GV wurden von Herrn Reipert zeitnah weitere abgewandelte Entwürfe für Wappen und Flagge vorgelegt.


Die GV wird gebeten, sich für ein Wappenmotiv zu entscheiden und vorbehaltlich der Entscheidung durch das Landeshauptarchiv ein 2. Wappenmotiv zu favorisieren.



Die Mittel sind in den Haushalt der Gemeinde eingestellt und durch zusätzliche Einnahmen gedeckt.

Anlagenverzeichnis:


4 Wappenentwürfe



Beschlussvorschlag:


Die Gemeindevertretung Turnow-Preilack beschließt, zukünftig ein Wappen


gemäß Entwurf Nr. …. zu führen.


Alternativ entscheidet sich die Gemeindevertretung für den Entwurf Nr.:

Die GV beauftragt den Heraldiker Herrn Reipert mit der Erstellung des genehmigungsfähigen Wappens sowie Flagge und Banner für die Gemeinde und mit der Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens/ Einreichung der Unterlagen beim Landeshauptarchiv.








Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

Mittel stehen zur Verfügung

X

Mittel stehen nicht zur Verfügung


Haushaltsstelle

Verw. Haushalt

Verm. Haushalt

HH-Jahr

Betrag in Euro









Folgekosten

Jahr 2011

Umfang ca. 3.500 Euro