Betreff
Beschluss zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Regelung der Zuständigkeiten für die Niederschlagswasserentsorgung in der Gemeinde Jänschwalde, OT Jänschwalde-Ost
Vorlage
Jae/AD/056/2010
Art
Beschlussvorlage Jänschwalde

Sachdarstellung:

Dem TAV Peitz als Zweckverband nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschafsarbeit im Land Brandenburg (GKG) obliegt seit seiner Gründung durchgehend die Aufgabe der Entsorgung von Abwasser in seinem Verbandsgebiet. Der Begriff „Abwasser“ umfasst nach den Vorschriften des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) auch den Begriff „Niederschlagswasser“ im Verbandsgebiet. Nach den Vorschriften des GKG können die Beteiligten schriftliche Vereinbarungen über die Wartung, den Betrieb und die Gebührenerhebung treffen.

Von dieser Möglichkeit hatten der TAV Peitz und die Gemeinde Jänschwalde eigenständig mit dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Regelung der Zuständigkeiten für die Niederschlagswasserentsorgung in der Gemeinde Jänschwalde mit dem Beschluss vom 08.09.2005 Gebrauch gemacht. Allerdings wurde diese Vereinbarung nicht durch die Aufsichtsbehörde genehmigt und somit auch nicht im Veröffentlichungsblatt bekannt gegeben. Von Seiten der Kommunalaufsicht wurde nunmehr zur Regelung der konkreten Leistungsinhalte bezüglich der Niederschlagswasserentsorgung der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages empfohlen.

Folgende Leistungen sollen durch den TAV erbracht werden:

  • Reinigung aller Straßeneinläufe 2 x im Jahr

  • Wartung und Unterhaltung der RW-Kanäle

  • Reparatur von RW-Kanälen

  • Zahlung der Niederschlagswasserabgabe an das Land Brandenburg

  • dingliche Sicherung der RW-Kanäle



Der Gemeindevertretung Jänschwalde wird der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages empfohlen.



Anlagenverzeichnis:

  • Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Regelung der Zuständigkeiten für die Niederschlagswasserentsorgung in der Gemeinde Jänschwalde, OT Jänschwalde-Ost

  • Schreiben der Kommunalaufsicht vom 14.10.2010



Beschlussvorschlag:



  1. Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt, den Beschluss-Nr. 0009/18/45/05 vom 08.09.2005 aufzuheben.

  2. Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt den Abschluss des vorliegenden Entwurfs des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Regelung der Zuständigkeiten für die Niederschlagswasserentsorgung in der Gemeinde Jänschwalde, OT Jänschwalde-Ost.





Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

Mittel stehen zur Verfügung

X

Mittel stehen nicht zur Verfügung


Haushaltsstelle

Verw. Haushalt

Verm. Haushalt

HH-Jahr

Betrag in €

01…..5450.00

X


2011

8.698,28






Folgekosten

Jahr

Umfang


2012

8.698,28 €