Sachdarstellung:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2011 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) erstmals nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung erstellt worden.
Mit der Zusendung der Haushaltsunterlagen auch an die Ortsbeiräte wird der Festlegung gemäß § 46 Abs. 1 Punkt 6 BbgKomVerf entsprochen, dass die Ortsbeiräte vor Erstellung des Haushaltsplans anzuhören sind. Die Haushaltsberatungen finden in den entsprechenden Ortsbeiratssitzungen statt.
Der Haushaltsplanentwurf wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am 16.11.2010 ausführlich beraten. Es ergaben sich einige ergebnisverbessernde Änderungen.
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2011 mit den im Protokoll genannten Änderungen zu beschließen.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltsplanunterlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit den dazugehörenden Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsstelle |
Verw. Haushalt |
Verm. Haushalt |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten |
Jahr |
Umfang |
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