Sachdarstellung:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2011 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) erstmals nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung erstellt worden.
Der Haushaltsausgleich des ordentlichen Jahresergebnisses kann für 2011 nur mit einer Entnahme aus der Rücklage erreicht werden. In der Übersicht über die Ergebnisentwicklung (lt. Inhaltsverzeichnis 4. - rosa Seite) ist erkennbar, dass bereits ab 2012 Fehlbeträge entstehen. Die Gemeindevertreter werden gebeten, die Haushaltsberatung unter dem Gesichtspunkt des Haushaltsausgleichs auch für den mittelfristigen Finanzplanzeitraum zu führen.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltsplanunterlagen
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Kultur Turnow-Preilack empfehlen die Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 für die nächste GV-Sitzung
lt. Entwurfswerte Haushaltsplanunterlagen in der Fassung vom 28.10.2010 mit folgenden Änderungen:
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Haushaltsstelle |
Verw. Haushalt |
Verm. Haushalt |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten |
Jahr |
Umfang |
|||
|
|
|