Sachdarstellung:
Mit Datum vom 07.04.2016 erhielt die Bauherrengemeinschaft Nicole, Janine und Anica Wenke die Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrgenerationenhauses auf den Flurstücken 78, 97 und 105 der Flur 3 in der Gemarkung Schönhöhe (Teerofen 3).
Die erteilte Baugenehmigung wird angefochten. Das Amt Peitz hat für die Gemeinde Tauer ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen die erteilte Baugenehmigung beim Verwaltungsgericht Cottbus anhängig. Die Entscheidung steht aus.
Mit dem Bauvorhaben wurde am 01.04.2017 begonnen. Das alte vorhandene Wohnhaus wurde zwischenzeitlich vollständig abgebrochen, die Absteckung der neuen Hausgrundfläche ist einschl. der Höhenfestlegung vor Ort erfolgt.
Beim Einbau der umlaufenden Frostschürze für die Bodenplatte wurde jetzt festgestellt, dass bei Einhaltung der in der genehmigten Planung angenommenen Höhenmarken das End-fußbodenniveau auf der Gebäudenordseite etwa in Höhe des anschließenden Geländeniveaus liegen wird. Dieser Zustand war derart nicht gewollt und bisher auch nicht geplant.
Zum Schutz des Gebäudes vor seitlich eindringenden Feuchte usw. sollte das Fußboden-Niveau mind. 20 cm über dem umliegenden vorhandenen Geländeniveau angeordnet werden. Zur Sicherstellung der umlaufenden Höhendifferenz von Oberkante fertiger Fußboden zu Oberkante Gelände wird die Änderung der Höhenfestsetzung im Erdgeschoss beantragt.
Das Fußboden-Niveau im Erdgeschoss soll um 25 cm angehoben werden; damit erhöhen sich auch die Trauf- und Firsthöhe entsprechend.
Aus Sicht des Sachschutzes bittet der Antragsteller um Zustimmung zur beantragten Änderung für das neu zu errichtende Gebäude.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, sich zum vorliegenden Antrag zu positionieren.
Anlagenverzeichnis:
Lageplan mit Höhenangaben (Genehmigungsplanung/ neu)
Schnitt mit Höhenangaben (Genehmigungsplanung/ neu)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Tauer beschließt, das gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Nachtrag zur Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrgenerationenhauses im Ortsteil Schönhöhe, Teerofen 3 (Flurstücke 78, 97 und 105 der Flur 3 in der Gemarkung Schönhöhe) herzustellen(*)/ nicht herzustellen mit folgender Begründung …(*)
(*) Nicht Zutreffendes bitte streichen
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Maßnahme |
Art
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HH-Jahr |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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