Sachdarstellung:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2017 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) erstellt worden.
Der Haushaltsplanentwurf wurde in der Ausschuss-Sitzung am 07.12.2016 ausführlich beraten.
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft empfahlen die Beschlussfassung mit den festgelegten Änderungen.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass durch die drastische Verschlechterung der Gesamtsituation in den Haushalten der Stadt Peitz und der Gemeinden des Amtes Peitz auch im Amtshaushalt nicht an der vorgesehenen Mittelfristplanung festgehalten werden konnte. Für das Amt bedeutet dies, dass die geplante Amtsumlage absolut erheblich reduziert werden musste, von 4.500,0 TEUR auf 3.871,7 TEUR. Auch in den Folgejahren setzt sich dieser Trend fort, obwohl eine Anhebung des Hebesatzes erfolgt ist. Die bisherigen Haushalte wurden bereits ausschließlich mit Entnahmen aus der Rücklage geplant. Aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation ist die Rücklage in 2018 fast aufgebraucht, da jährlich fast 2.000,00 TEUR entnommen werden müssen.
Investive Maßnahmen sind nur über einen kommunalen Kredit finanzierbar. In 2017 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 506,2 TEUR vorgesehen.
Im Rahmen der Haushaltsdiskussion wurde von der Gemeinde Teichland der Antrag gestellt, die Feuerwehrgerätehäuser an das Amt veräußern zu wollen. Die Gesamtsumme aller drei Häuser einschließlich der Außenanlagen beläuft sich auf 1.401,1 TEUR. Für den Erwerb käme ebenfalls nur die Aufnahme eines kommunalen Kredites in Frage.
Die Mitglieder des Amtsausschusses werden gebeten sich zu diesem Sachverhalt zu positionieren. Von Seiten der Verwaltung werden derzeit andere Möglichkeiten der Finanzierung des Hafens geprüft.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltsplanunterlagen 2017 lt. Inhaltsverzeichnis
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mit den dazugehörenden Anlagen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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