Sachdarstellung:
Die Klarstellungs-
und Abrundungssatzung der Gemeinde Bärenbrück trat am 17.10.1996 in Kraft.
Seitdem haben sich die Wohnbauflächen in der Ortslage weiter entwickelt, u.a.
durch die Aufstellung und Umsetzung von Bebauungsplänen. Aus
planungsrechtlicher Sicht ist eine Anpassung der räumlichen Abgrenzung des
Innenbereiches an die heutige örtliche Situation sinnvoll.
Die Änderung der
Satzung soll dazu dienen, die Abgrenzung des Innenbereiches zum Außenbereich an
geeigneten Stellen um einzelne Grundstücke geringfügig zu erweitern und dadurch
einen abgerundeten Ortsrand zu bilden.
Die Einbeziehung
weiterer Flächen in den Innenbereich setzt voraus, dass
- sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar
sind,
- nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer
Pflicht zur Umwelt-verträglichkeitsprüfung unterliegen und
- keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele
und Schutzzwecke der Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes bestehen.
Bei der
Satzungsänderung sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und
Behörden-beteiligung anzuwenden.
Für das Verfahren
zur Satzungsänderung ist ein Planungsbüro zu binden, dass u.a. die örtliche
Situation kartiert, der Gemeinde Änderungsvorschläge unterbreitet und diese mit
den gesetzlichen Vorgaben und Planungen
der Träger öffentlicher Belange abgleicht.
Es wird
vorgeschlagen, das Planungsbüro Wolff aus Cottbus zu binden. Das Büro hat
u.a den Flächennutzungsplan der Gemeinde
Teichland erarbeitet und ist mit den Gegebenheiten im Ortsteil Bärenbrück
vertraut.
Die Kosten für die Satzungsänderung werden vorläufig auf ca. 4.000 € geschätzt. Sie können erst exakt ermittelt werden, wenn der genaue Umfang der Änderungsbereiche mit dem erforderlichen Abstimmungsbedarf feststeht.
Anlagenverzeichnis:
zurzeit gültige Innenbereichssatzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Teichland beschließt die Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Bärenbrück.
Für das Verfahren zur Satzungsänderung ist das Planungsbüro Wolff, Bonnaskenstraße 18/19 in 03044 Cottbus zu binden.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/ |
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Mittel stehen zur Verfügung |
geplant |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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51101.8000/ 54315300 |
8602 |
AW |
2017 |
ca. 4.000 |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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