Betreff
Beschluss zur Änderung der Innenbereichssatzung für die Gemeinde Bärenbrück
Vorlage
Tei/BA/096/2017
Art
Beschlussvorlage Teichland

Sachdarstellung:

 

Die Klarstellungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Bärenbrück trat am 17.10.1996 in Kraft. Seitdem haben sich die Wohnbauflächen in der Ortslage weiter entwickelt, u.a. durch die Aufstellung und Umsetzung von Bebauungsplänen. Aus planungsrechtlicher Sicht ist eine Anpassung der räumlichen Abgrenzung des Innenbereiches an die heutige örtliche Situation sinnvoll.

Die Änderung der Satzung soll dazu dienen, die Abgrenzung des Innenbereiches zum Außenbereich an geeigneten Stellen um einzelne Grundstücke geringfügig zu erweitern und dadurch einen abgerundeten Ortsrand zu bilden.

Die Einbeziehung weiterer Flächen in den Innenbereich setzt voraus, dass

-    sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sind,

-    nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Umwelt-verträglichkeitsprüfung unterliegen und

-    keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes bestehen.

Bei der Satzungsänderung sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behörden-beteiligung anzuwenden.

 

Für das Verfahren zur Satzungsänderung ist ein Planungsbüro zu binden, dass u.a. die örtliche Situation kartiert, der Gemeinde Änderungsvorschläge unterbreitet und diese mit den gesetzlichen Vorgaben und  Planungen der Träger öffentlicher Belange abgleicht.

Es wird vorgeschlagen, das Planungsbüro Wolff aus Cottbus zu binden. Das Büro hat u.a  den Flächennutzungsplan der Gemeinde Teichland erarbeitet und ist mit den Gegebenheiten im Ortsteil Bärenbrück vertraut.

Die Kosten für die Satzungsänderung werden vorläufig auf ca. 4.000 € geschätzt. Sie können erst exakt ermittelt werden, wenn der genaue Umfang der Änderungsbereiche mit dem erforderlichen Abstimmungsbedarf feststeht.

Anlagenverzeichnis:

zurzeit gültige Innenbereichssatzung

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Teichland beschließt die Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Bärenbrück.

Für das Verfahren zur Satzungsänderung ist das Planungsbüro Wolff, Bonnaskenstraße 18/19 in 03044 Cottbus zu binden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

geplant

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

51101.8000/ 54315300

8602

AW

2017

ca. 4.000

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung