Betreff
2. Lesung und Beschluss der Haushaltssatzung 2017
Vorlage
Hei/KÄ/095/2017
Art
Beschlussvorlage Heinersbrück

Sachdarstellung:

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2017 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) erstellt worden.

 

Die Gemeindevertretung Heinersbrück hat in ihrer Sitzung am 08.11.2016 den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 beraten. Gleichzeitig wurde der Ortsbeirat Grötsch zur Haushaltssatzung 2017 angehört.

 

Schwerpunkt war das hohe negative kumulierte Ergebnis 2017 in Höhe von 1.107,3 T€. Die Berücksichtigung der voraussichtlichen Ergebnisse wurde für die vergangenen Jahre vorgenommen. Maßgeblich haben Gewerbesteuerrückzahlungen zu der Verschlechterung der Ergebnisse der Jahre 2015 und 2016 geführt.

Nach aktueller Einschätzung des Jahresergebnisses 2016 kann eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 101,0 T€ erreicht werden. Trotzdem liegt der strukturelle Fehlbetrag in 2016 bei 838,7 T€. Aufgrund dieser Haushaltslage wurde ein Antrag auf Zuweisung von Mitteln aus dem Ausgleichsfonds gestellt, zwischenzeitlich wurde dieser positiv in Höhe von 444,0 T€ beschieden. Allerdings sind Auflagen mit der Zuweisung erteilt worden. In der GV am 13.12.2016 konnte zur Annahme der Zuweisung keine Zustimmung erteilt werden. Allerdings ist zu bedenken, dass die Gelder erheblich zur Haushaltsverbesserung beitragen, die aus eigener Kraft nicht abzusehen ist. Aufgrund der weiteren Prognose von negativen Ergebnissen kann davon ausgegangen werden, dass erneut ein Antrag zum Verbleib der Zuweisung gestellt werden kann, sofern der überragende Konsolidierungswille der Gemeinde nachgewiesen wird.

 

Nach Berücksichtigung der Zuweisung und der beauflagten Steuererhöhung der Grundsteuer A + B wird ein positives Ergebnis in 2017 ausgewiesen. Allerdings liegt der kumulierte Fehlbetrag bei 553,7 T€.

Mit der derzeitigen Planung wird bis zum Jahr 2020 mit strukturellen Defiziten gerechnet. Mithilfe des Haushaltssicherungskonzeptes soll der Haushaltsausgleich in 2029 wieder erreicht werden.

 

Anlagenverzeichnis:

 

 

Haushaltssatzung 2017, Haushaltsplanunterlagen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mit den dazugehörenden Anlagen.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung