Betreff
Beschluss zur Vergabe für die Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes in Peitz
Vorlage
SP/BA/164/2017
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Peitz hat als Träger der Planungshoheit eine besondere Verantwortung für die Steuerung des Einzelhandels.

Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Entwicklung des Malxe-Centers werden die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Ansiedlung eines Edeka-Marktes (Verlagerung), eines Aldi-Marktes und eines Drogeriemarkts sowie die Verlagerung des BHG-Handelszentrums (Nutzung Bestandsgebäude) geschaffen.

Um das geplante Vorhaben auch städtebaulich abzusichern sowie die vorhandenen und geplanten Einzelhandelsansiedlungen zukünftig dem Bedarf entsprechend  planen und steuern zu können, wird die Erarbeitung eines Einzelhandelskonzeptes empfohlen.

 

Ziele sind die Stärkung der Peitzer Innenstadt als Einzelhandelsstandort, die Sicherstellung einer wohnortnahen Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs, die Sicherung der vorhandenen Einzelhandelsstandorte und die sinnvolle Einfügung potenzieller Neuansiedlungen in den Bestand. Wesentlich ist, dass die Verlagerung des BHG-Standortes sichergestellt und weiteren Ansiedlungen von Lebensmittelmärkten in Peitz gegengesteuert wird.

Folgende Aspekte stehen dabei im Mittelpunkt der Erarbeitung:

-    Darstellung und Bewertung der aktuellen Situation des Einzelhandelsstandortes Peitz

-    aktuelle Bestandserhebung vor Ort und Analyse des Einzelhandels und des Laden-handwerks im gesamten Stadtgebiet bzw. Gebiet des Amtes Peitz

-    vergleichende Bewertung des Einzelhandels in Peitz unter Zugrundelegung von Kenn-ziffern aus strukturähnlichen Städten

-    Berechnung und Prognose des einzelhandelsrelevanten Nachfragepotenzials für die nächsten 5 Jahre

-    Ermittlung und Bewertung der aktuellen Umsatzleistung des Einzelhandels in Peitz

-    Überprüfung der Verträglichkeit von Projekten mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt

-    Auswirkungsanalyse für die geplante Verlagerung des BHG-Handelszentrums

Aus der Datenanalyse und der städtebaulichen Situation werden Empfehlungen zur zukünftigen Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Peitz abgeleitet.

 

Das Konzept wird am Ende des Bearbeitungsprozesses von der Stadtverordneten-versammlung als Handlungsleitfaden beschlossen und dient dann als Genehmigungs-grundlage für Einzelhandelsentwicklungen. Es wird für die Neuaufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen genutzt.

Mit dem Konzept erhalten die Stadtverordneten und die Verwaltung klare Beurteilungs-maßstäbe, um Anfragen von Investoren zur Neuansiedlung oder Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben beurteilen zu können. Für die ortsansässigen Händler erhöht sich die Planungssicherheit.

 

Für die Erarbeitung eines Einzelhandelskonzeptes liegt ein Angebot der GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH aus Dresden vor. Das Honorar beläuft sich auf 8.449,00 € (brutto).

Die GMA mbH war bereits mit der Bewertung der städtebaulichen Auswirkungen des geplanten Malxe-Centers befasst und verfügt dadurch über die entsprechenden Ortskenntnisse und die Einzelhandelssituation.

 

Auftraggeber für die Erarbeitung des Konzeptes ist die Stadt Peitz als Träger der Planungshoheit.

Das Konzept dient aktuell der Bewertung des Malxe-Centers mit den geplanten Neuan-siedlungen und Verlagerungen von Einzelhandelsmärkten. Aus diesem Grund hat sich der Vorhabenträger bereit erklärt, die Kosten für die Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes zu übernehmen. Ein entsprechender Vertrag befindet sich in Abstimmung. 

 

Anlagenverzeichnis:

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beschließt die Erarbeitung eines Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Peitz.

Mit der Konzepterstellung wird die GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Königsbrücker Straße 31-33, 01099 Dresden beauftragt.

Voraussetzung der Beauftragung ist der Abschluss eines Vertrages mit dem Vorhabenträger, in dem er sich verpflichtet, die Honorarkosten für die Erarbeitung des Einzelhandels-konzeptes zu übernehmen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

x

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

51101.2001/ 54315200

2602

AW

2017

8.449,00

51101.2001/ 41470000

2602

ET

2017

8.449,00

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung