Betreff
Beschluss über den Abschluss des 1. Nachtragsvertrags zum Überlassungsvertrag zwischen der evangelischen Kirchengemeinde Grießen und der Gemeinde Jänschwalde zur Nutzung eines Grundstückes als Friedhof
Vorlage
Jae/OA/037/2015
Art
Beschlussvorlage Jänschwalde

Sachdarstellung:

Zwischen der Gemeinde Jänschwalde und der Kirchengemeinde Grießen besteht ein Überlassungsvertrag für die Nutzung eines Grundstückes als Friedhof. Die Gemeindevertretung Jänschwalde hat in ihrer Sitzung am 08.05.2014 den Beschluss zum Abschluss dieses Überlassungsvertrages gefasst.


Durch das Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Herr Dr. Ziekow wurde mit Schreiben vom 10.12.2014 darum gebeten, in folgenden §§ Änderungen vorzunehmen:


Zu § 1 Abs. 3: Nach der Regelung ist die auf dem Grundstück befindliche Kirche nicht Gegenstand dieses Vertrages, sie soll jedoch als Friedhofskapelle dienen und Trauerfeiern und Bestattungen sollen weiterhin dort durchgeführt werden können. Dies bedeutet eine Erweiterung gegenüber dem am 22.03.1995 kirchenaufsichtlich genehmigten Vertrag. Diese durch Satz 2 erfolgte Erweiterung ist problematisch, da sie einen Anspruch auf Nutzung der Kirche als Friedhofskapelle für alle auf dem Friedhof erfolgenden Trauerfeiern begründet. Die Nutzung gewidmeter Kirchengebäude für nichtkirchliche Veranstaltungen einschließlich Trauerfeiern unterliegt jedoch besonderen Auflagen. Unbeschadet davon bleibt die Entscheidung der Kirchengemeinde vor Ort über die Durchführung auch nicht kirchlicher Trauerfeiern im Kirchengebäude.


Zu § 2 Abs. 5 und 6: Es müssen Regelungen für den Fall der Beendigung des Vertrages und die Rückübergabe des Friedhofsgrundstücks und des Friedhofsbetriebes an die Kirchengemeinde getroffen werden. Es folgt dahingehend eine Ergänzung über die Überlassung von Unterlagen und Auszahlung bereits im Voraus geleisteter Gebühren für Nutzungsrechte. Durch einen neuen Absatz 6 wird sichergestellt, dass bei Investitionen durch die Gemeinde die Kirchengemeinde im Falle der Vertragsbeendigung keinen Ersatzansprüchen ausgesetzt ist.


Zu § 3 Abs. 4 und 5: Hierzu wird vorgeschlagen, die Worte „in Abstimmung“ in Satz 1 durch die Worte „im Einvernehmen“ zu ersetzen. Das Einvernehmen kann von der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes abhängig gemacht werden. Im zusätzlichen Absatz 5 findet sich die Regelung, dass auch eine Schließung und Aufhebung des Grundstückes als Friedhof (vor dem Hintergrund einer möglichen Vertragsbeendigung) nur im Einvernehmen mit der Kirchengemeinde erfolgt.


Nach Rücksprache mit der Amtsdirektorin des Amtes Peitz, Frau Hölzner, und dem Bürgermeister der Gemeinde Jänschwalde, Herrn Badtke, erfolgte vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Jänschwalde bereits am 12.12.2014 die Zustimmung zu den geplanten Änderungen.


Die Gemeindevertretung Jänschwalde wird gebeten, dem Nachtragsvertrag zum Überlassungsvertrag zuzustimmen.

Anlagenverzeichnis:

Vertragsentwurf



Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt den Abschluss des 1. Nachtragsvertrages zum Überlassungsvertrag zwischen der evangelischen Kirchengemeinde Grießen und der Gemeinde Jänschwalde zur Nutzung eines Grundstückes als Friedhof in der vorliegenden Form.





Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung