Sachdarstellung:
Aufgrund des Ausscheidens von Frau Dr. Seidel ist der Wahlleiter und sein Stellvertreter neu zu berufen.
Die Berufung des Wahlleiters und seines Stellvertreters gilt für sämtliche kommunale Wahlen und Abstimmungen, die während ihrer Amtszeit im Wahlgebiet durchgeführt werden.
Dem Amtsausschuss des Amtes Peitz wird auf der Grundlage des § 15 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG), i.V.m. § 2 BbgKWahlV vorgeschlagen, Frau Jessica Hannusch zum Wahlleiter und Frau Katja Richter zum stellvertretenden Wahlleiter zu berufen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz beruft Frau Jessica Hannusch zum Wahlleiter und Frau Katja Richter zum stellvertretenden Wahlleiter.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |