Sachdarstellung:
Gemäß § 17 KitaG Bbg haben die Personensorgeberechtigten einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld).
Gemäß Punkt 2.3 der Erläuterung zum § 17 KitaG Bbg sind nicht die Herstellungskosten der Maßstab, sondern der Gegenwert, den die Eltern dadurch einsparen, dass ihre Kinder in der Kindertagesstätte zu Mittag essen. In den Wert der ersparten Eigenaufwendungen gehen die Rohmaterialien, Grundstoffe, Energie und in entsprechendem Umfang Be- und Entsorgungskosten ein. Personalkosten sind für die Bemessung nicht zu berücksichtigen, da im Familienrahmen die Essenzubereitung in der Regel eine unentgeltliche Leistung ist und die Eltern deshalb insoweit nichts einsparen. Einen Anhaltspunkt für die Berechnung des Essengeldes hat der Träger der Einrichtung, wenn er seine Sachkosten hierfür zur Grundlage nimmt.
Weitere Mahlzeiten sind im §17 Abs. 1 nicht erwähnt. Bei einem Betreuungsumfang von mehreren Stunden sind aber auch diese Mahlzeiten zum Versorgungsauftrag der Kindertagesstätte zu zählen. Zudem legt § 3 Abs. 2 Nr. 7 fest, dass „einen gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten“ ist. Ergänzende (Zwischen-)Mahlzeiten und auch Getränkegaben gehören also zum regelmäßigen Angebot der Kindertagesstätte, ohne dass der Gesetzgeber für die Elternbeteiligung eine gesonderte Regelung getroffen hätte wie für das Mittagessen. Aus dem Fehlen einer Sonderregelung und dem folgenden Satz 2 ergibt sich aber eindeutig, dass die Kosten für Frühstück und Vesper als regulärer Teil der Betriebskosten anzusehen sind und sie im Elternbeitrag Berücksichtigung finden. (Punkt 2.4 Erläuterung zum § 17 KitaG Bbg)
Auf der eben genannten Grundlage erfolgte die Kalkulation des Essengeldes für die Kita Drehnow.
Die Personalkosten sind nicht zu berücksichtigen. Als Grundlage für die Berechnung der Sachkosten dient das Jahr 2013 (für 2014 liegen noch nicht alle Jahresrechnungen vor). In der Küche der Kita Drehnow sind keine Unterzähler für Wasser oder Energie installiert. Aus diesem Grund wurden die Kosten anhand des Quadratmeteranteils der Küche an den Gesamtquadratmetern der Kita ermittelt.
Zum Beispiel:
Wartung Heizung 147,39 € für ca. 200 qm davon ca. 23 qm Anteil Küche = 16,95 €
Für die Lebensmittel wurde mit einer Planzahl gearbeitet, da für 2015 mit erhöhten Lebensmittelkosten und vermehrten Einkäufen gerechnet wird.
Zusätzlich ist zu beachten, dass es am 25.09.2014 ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam zur Essenversorgung in Kindertagesstätten gab. In diesem Fall zahlten die Eltern eine Portionspreis von 3,04 € für das Mittagessen. Der Beklagte muss das gezahlte Essengeld den Eltern erstatten, soweit es einen Betrag von 1,70 €/ Portion übersteigt. Da die Urteilsbegründung fehlt, kann noch nicht nachvollzogen werden auf welcher Grundlage die 1,70 €/ Port. festgelegt wurden.
Anlagenverzeichnis:
- Übersicht Kalkulation Essenpreis Kita Drehnow
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |