Betreff
Beschluss zur Sonderung von Flurstücken in der Gemarkung Drewitz
Vorlage
Jae/BA/034/2015
Art
Beschlussvorlage Jänschwalde

Sachdarstellung:

Die Landesstraße L 502 von Tauer nach Jänschwalde wird im Bereich Abzweig nach Drewitz durch die Kreisstraße 7141 gekreuzt .

Das dazu gehörende Flurstück 312, Flur 7, Gemarkung Drewitz gehört der Gemeinde Drewitz (jetzt Gemeinde Jänschwalde).

Zwischen diesen beiden Straßen gibt es bisher keine Flurstücksgrenze, obwohl die Baulast der Straße L 502 beim Landesbetrieb Straßenwesen und die Baulast der K 7141 beim Landkreis Spree-Neiße liegt. Lt. Brandenburgischen Straßengesetz § 13 Abs. 1 soll der Straßenbaulastträger das Eigentum an den der Straße dienenden Grundstücken erwerben. Grundvoraussetzung dafür sind aber klare Flurstücksgrenzen, d.h. es müssen dafür neue Flurstücke entstehen. Der Landesbetrieb Straßenwesen strebt jetzt die Eigentumsregelung für die Landessstraße an und hat aus diesem Grund die Sonderung der Straße beantragt. Bei einer Sonderung erfolgt die Teilung der Fläche mit Zustimmung der Eigentümer nicht vor Ort durch Vermessung, sondern die Vermessung wird anhand der Koordinaten im Kataster vorgenommen. Da es sich bei beiden Straßen nicht um Gemeindestraßen handelt und die Baulast der Straßen demzufolge auch nicht bei der Gemeinde liegt, wird durch das Fachamt vorgeschlagen, dass die Gemeinde Jänschwalde als Eigentümerin des Flurstücks 312,Flur 7, Gemarkung Drewitz der Sonderung zustimmt. Die Gemeinde Jänschwalde bleibt weiterhin Eigentümer der dann neu entstehenden Flurstücke bis zur Klärung des Eigentums in einem späteren Verfahren.

Die geplante neue Grenze zwischen Kreis- und Landesstraße ist in dem beiliegenden Lageplan farblich rot gekennzeichnet.

Die Kosten der Sonderung werden durch den Landesbetrieb Straßenwesen getragen. Der Gemeinde Jänschwalde entstehen dadurch keine Kosten.

Anlagenverzeichnis:

Lageplan


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jänschwalde als Eigentümer beschließt die Sonderung des Flurstücks 312, Flur 7 in der Gemarkung Drewitz zur Trennung zwischen Landesstraße L 502 und Kreisstraße K 7141. Ausführender ist der Landesbetrieb Straßenwesen als Baulastträger. Die Klärung der Eigentumsverhältnisse erfolgt in einem späteren Verfahren.

Der Gemeinde Jänschwalde entstehen dadurch keine Kosten.




Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung