Sachdarstellung:
Gemäß § 17 Abs. 1 KitaG Bbg haben die Personensorgeberechtigten einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der Durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld).
In den letzten Jahren sind die Kosten für Lebensmittel und Energie immer weiter gestiegen. Hinzu kommen Lohnanpassungen in verschiedenen Bereichen. Aus diesem Grund ist eine Anpassung des Essengeldes in der Kita Drehnow erforderlich.
Zurzeit werden für den Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich jeweils 1,50 € pro Portion berechnet.
Anhand der Kalkulation (siehe Anlage) wird empfohlen, den Portionspreis auf 1,70 € festzusetzen.
Anlagenverzeichnis:
- Kalkulation Essengeld Kita Drehnow
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Drehnow beschließt die Festsetzung des Essengeldes in der Kita Drehnow ab dem 01.01.2015 auf 1,70 EUR/Portion.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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36501.4001.44231000 |
4206 |
ET |
2015 |
1.000,00 |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |