Sachdarstellung:
Die Kommunalaufsicht hat die Hauptsatzung der Gemeinde Turnow-Preilack vom 15.08.2014 geprüft und empfohlen, den § 8 Ausschüsse zu streichen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte die Hauptsatzung entsprechend neu beschlossen werden.
Für die Bildung von Ausschüssen ist ein Beschluss der Gemeindevertretung ausreichend und dies muss daher nicht in der Hauptsatzung geregelt werden.
Das Verfahren in den Ausschüssen ergibt sich aus § 44 BbgKVerf. Eine Regelung in der Hauptsatzung ist deshalb entbehrlich.
Weitere Regelungen zum Verfahren in den Ausschüssen sind in der Geschäftsordnung formuliert.
In § 1 Absatz 3 Satz 3 wurde gemäß § 11 Sorben/Wenden-Gesetz noch das Wort – Ortstafeln - hinzugefügt.
Anlagenverzeichnis:
Hauptsatzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Turnow-Preilack.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |