Betreff
Beschluss zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
Vorlage
Hei/KÄ/011/2014
Art
Beschlussvorlage Heinersbrück

Sachdarstellung:



In § 63 Absätze 4 und 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird vorgegeben, dass bei Nichterreichen des Haushaltsausgleichs ein Haushaltssicherungs-konzept (HSK) aufzustellen/fortzuschreiben ist und die Maßnahmen darzustellen sind, durch die der im Ergebnishaushalt ausgewiesene Fehlbedarf abgebaut wird.

Wegen der engen Verbindung zum Haushaltsplan, und entsprechend dem allgemeinen Grundsatz der Jährlichkeit des Haushalts, bedarf es bis zum Wiedererreichen des Haushaltsausgleichs sowohl bei der Aufstellung der Haushaltssatzung als auch beim Erlass einer Nachtragssatzung einer erneuten Beschlussfassung über das HSK (Fortschreibung).

Dies gilt auch dann, wenn mit dem Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung inhaltliche Änderungen nicht vorgenommen werden, weil ein nicht ausgeglichener Haushalt, der sich im „Rahmen“ des zuletzt beschlossenen HSK bewegt, gleichwohl gegen § 64 Abs. 4 BbgKVerf verstößt (gemäß Runderlass des Ministerium des Innern in kommunalen Angelegenheiten

Nr. 1/2013 vom 24.07.2013)



Die Haushaltssatzung der Gemeinde Heinersbrück für das Haushaltsjahr 2014 wies einschließlich der beschlossenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im HSK 2014 vom 28.01.2014 ein strukturelles Haushaltsdefizit von 322,3 T€.



Mit dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung einschließlich beigefügtem HSK kann das Haushaltsdefizit für 2014 um 12,6 T€ auf 309,7 T€ reduziert werden.

Im beschlossenen HSK ist das Zieljahr 2022 zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleiches festgelegt worden. Unter den derzeitigen Bedingungen ist auch mit der Fortschreibung des HSK ein Haushaltsausgleich frühestens im Haushaltsjahr 2022 möglich.

Mit dem HSK wird der überragende Konsolidierungswille der Gemeinde Heinersbrück nachgewiesen.

Anlagenverzeichnis:



Haushaltssicherungskonzept



Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt das mit dem Nachtragshaushaltsentwurf fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept 2014. Die Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs soll im Jahr 2022 erfolgen.





Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung