Sachdarstellung:
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Jänschwalde für das Haushaltsjahr 2014 wurde gemäß § 68 Absatz 2 Nr. 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung erstellt.
Mit der Zusendung der Haushaltsunterlagen an die Ortsbeiräte wird der Festlegung gemäß
§ 46 Abs. 1 Punkt 6 der BbgKVerf zur Anhörung der Ortsbeiräte entsprochen.
Der Finanzausschuss der Gemeinde Jänschwalde empfiehlt die Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Jänschwalde 2014 in der Fassung vom 08.09.2014 mit der unter Punkt 1 genannten Änderung:
1) Erhöhung der Kosten für Bauunterhalt für den Gebäudeteil Wohnung im Gemeindehaus Grießen im Nachtrag 2014 auf 24.000,00 EUR aufgrund umfangreicher Umbaumaßnahmen
(57311.9831/52110000 = 24.000,00 EUR)
Die im Finanzausschuss angesprochenen Punkte 2+3 wurden in Absprache mit dem Finanzausschussvorsitzenden im vorliegenden Nachtragsentwurf präzisiert.
2) 54101.9043/78520000 (M. 06) - Straßenbeleuchtung Grießen (25,0 TEUR): Die Maßnahme wird nicht gestrichen, stattdessen werden 2014 Planungskosten in Höhe von
12,0 TEUR eingestellt,
3) 54101.9001 (M.05) - Stichweg: Aufgrund des notwendigen grundhaften Ausbaus wird die Maßnahme in Höhe von 33,0 TEUR mit Drittmitteln geplant. In dieser Höhe werden die Mittel in der Unterhaltung gekürzt
Anlagenverzeichnis:
1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2014
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 mit folgenden Änderungen:
1) Erhöhung der Kosten für Bauunterhalt für den Gebäudeteil Wohnung im Gemeindehaus Grießen im Nachtrag 2014 auf 24.000,00 EUR aufgrund umfangreicher Umbaumaßnahmen
(57311.9831/52110000 = 24.000,00 EUR).
2) 54101.9043/78520000 (M. 06) - Straßenbeleuchtung Grießen: Die Maßnahme wird nicht gestrichen, stattdessen werden Planungskosten in Höhe von 12,0 TEUR eingestellt.
3) 54101.9001 M.05-Stichweg: Aufgrund des notwendigen grundhaften Ausbaus wird die Maßnahme in Höhe von 33,0 TEUR mit Drittmitteln geplant. In dieser Höhe werden die Mittel in der Unterhaltung gekürzt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |