Betreff
Beschluss zur Festsetzung von Schließtagen in der Kita "Lutki" Jänschwalde der Gemeinde Jänschwalde für das Jahr 2015
Vorlage
Jae/OA/015/2014
Art
Beschlussvorlage Jänschwalde

Sachdarstellung:


In 2014 wurde erstmalig in der Kita „Lutki“ Jänschwalde eine 14-tägige Sommerschließzeit durchgeführt.


Von den 85 angemeldeten Kindern der Kita „Lutki“ haben 6 Kinder eine Gastbetreuung benötigt. Diese Kinder wurden entsprechend in einer anderen Kita einer amtsangehörigen Gemeinde betreut.


Nach Rücksprache mit den Leiterinnen der Gastkitas gab es keinerlei Probleme in Bezug auf die Betreuung der Gastkinder.


Von den insgesamt 370 Kindern, die eine Kita im Amt Peitz besuchen, die eine Sommerschließzeit durchführen, haben 13 Kinder eine Gastbetreuung benötigt.



Gemäß § 7 Abs. 2 Kita-Gesetz Bbg hat der Kita-Ausschuss der Kita „Lutki“ Jänschwalde der Gemeinde Jänschwalde die folgenden Schließzeiten der Kita im Jahr 2015 beraten:


  • 02.01.2015 Neujahr 1 Arbeitstag

  • 15.05.2015 Brückentag nach Himmelfahrt 1 Arbeitstag

  • 27.07.2015 – 07.08.2015 Sommerferien 10 Arbeitstage

  • 24.12.2015 – 31.12.2015 Weihnachten/ Neujahr max. 5 Arbeitstage


17 Arbeitstage (Erzieher/innen davon 24.12. und 31.12. gem. TVöD frei).


Der Kita-Ausschuss der Kita „Lutki“ Jänschwalde hat sich gegen die 14-tägige Schließzeit während der Sommerferien entschieden. Die Vertreterin der Gemeindevertretung Jänschwalde und die Elternvertreter stimmen gegen die Sommerschließzeit. Wobei die Erzieher/innen der Kita sich für die Schließzeit im Sommer ausgesprochen haben.


Gemäß § 7 KitaG berät der Kita-Ausschuss den Träger hinsichtlich bedarfsgerechter Öffnungszeiten. Der Träger ist selbstständig in der Durchführung der Aufgaben, dem Träger können seitens des Kita-Ausschusses keine Vorgaben hinsichtlich der konkreten Aufgabenerfüllung gemacht werden (Auszug Erläuterung zum § 7 KitaG Bbg). Die endgültige Entscheidung über die Öffnungszeit trifft der Träger allein, da es sich andernfalls um einen Eingriff in die Personal- und Finanzhoheit des Trägers handeln würde.



Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann des Amtes Peitz hat keine Einwände oder Erklärungen vorzubringen, die gegen die für das Jahr 2015 geplanten Schließtage der Kita „Lutki“ Jänschwalde sprechen.


Für eine eventuelle Gastbetreuung stehen folgende Kitas zur Verfügung:

Peitz, Turnow, Tauer, Heinersbrück.



Der Gemeindevertretung Jänschwalde wird empfohlen, für 2015 die Schließtage auch mit einer Sommerschließzeit von 14 Tagen zu beschließen.





Gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung Jänschwalde vom 08.05.2014 geht ab dem 01.01.2015 die Trägerschaft der Kita „Lutki“ Jänschwalde auf das Amt Peitz über. Die in der Gemeindevertretung Jänschwalde beschlossenen Schließtage werden dem Amtsausschuss zur Kenntnisnahme und Bestätigung vorgelegt.


Anlagenverzeichnis:



Beschlussvorschlag:


Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt die Festsetzung der Schließtage für die Kita „Lutki“ Jänschwalde im Jahr 2015: 02.01.2015; 15.05.2015; 27.07.2015 – 07.08.2015; 24.12.2015 – 31.12.2015.


Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung