Sachdarstellung:
Gemäß § 3 BbgKVerf kann die Stadt ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln.
Neben den Satzungen im Bereich der Pflichtaufgaben gehören dazu
Satzungen, mit denen die Gemeinde freiwillige oder pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben allgemeinverbindlich regeln möchte und grundsätzliche Normen für eine gewisse Vielzahl von Fällen festlegt.
Wir bitten die SVV, sich zu den repräsentativen Aufgaben der Stadt und des Bürgermeisters zu verständigen und diese vor allem in der Anlage entsprechend neu festzulegen.
Die Mittel sind im Haushalt im Repräsentationsfond des Bürgermeisters einzustellen.
Die Vorschläge/Hinweise der Fraktionen sind eingearbeitet.
Anlagenverzeichnis:
Anlage: Entwurf der Repräsentationssatzung
Beschlussvorschlag:
Der HA empfiehlt der SVV den Beschluss der Repräsentationssatzung der Stadt Peitz
.... mit den Festlegungen in der Niederschrift.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja |
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Mittel stehen zur Verfügung |
x |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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11101.2001 / 52712000 |
2101 |
AW |
2014 |
1.400 ,- |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |