Sachdarstellung:
Gemäß §§ 24, 30 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) haben ehrenamtlich Tätige Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls.
In der Entschädigungssatzung, die durch die SVV / Gemeindevertretung zu beschließen ist, sind dazu konkrete Festlegungen zu treffen und festzuhalten.
Ausgehend von der bestehenden Satzung sind in einigen Absätzen Ergänzungen vorgenommen und ROT gekennzeichnet.
Änderungswünsche und Festlegungen bitten wir zu diskutieren und in der Niederschrift zu vermerken.
Die Vorschläge /Hinweise der Fraktionen wurden eingearbeitet.
Anlagenverzeichnis:
Entschädigungssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt den Beschluss des Entwurfes der Entschädigungsatzung durch die Stadtverordnetenversammlung
- mit dem in der Niederschrift vermerkten Festlegungen/Ergänzungen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja |
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Mittel stehen zur Verfügung |
x |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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11101.2001 / 54210000 |
2101 |
AW |
2014 |
bisher ca. 34. 500 ,- |
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bei Verringerung der Entschädigung |
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2015 |
ca. 29.000 ,- |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |