Sachdarstellung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer konstituierenden Sitzung Ausschüsse gebildet.
Die Aufgabenwahrnehmung der Gremien ist in der Kommunalverfassung geregelt.
In der Zuständigkeitsordnung soll eine konkretisierte Abgrenzung von Aufgabenbereichen zusätzlich geregelt werden.
Auf Grundlage der bisherigen Zuständigkeitsordnung wurden einige Veränderungen erforderlich und neue bzw. fehlende Inhalte aufgenommen.
Die Entscheidungsbefugnisse des Hauptausschusses sind zur Übersichtlichkeit und Handhabung nochmal (wie in der Hauptsatzung festgelegt) mit aufgenommen.
Die Hinweise der Fraktionen wurden eingearbeitet.
Der Hauptausschuss wird gebeten, sich insbesondere zu Absatz (3) Zuständigkeiten des HA zu positionieren.
Anlage: Zuständigkeitsordnung
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |