Betreff
Beratung zur Hauptsatzung Stadt Peitz
Vorlage
SP/BAD/414/2014
Art
Informationsvorlage Peitz

Sachdarstellung:


Gemäß § 4 BbgKVerf muss jede Gemeinde eine Hauptsatzung erlassen. Sie ist eine Pflichtsatzung, gilt über die Wahlperiode der Vertretungskörperschaft hinaus und bindet die neugewählte Körperschaft bis zu einer Änderung. Die Hauptsatzung kann nur mit Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der GV beschlossen oder geändert werden.


Ein Neubeschluss der Hauptsatzung der Stadt Peitz wird mit einigen erforderlichen Änderungen und Aktualisierungen empfohlen.

Vorgeschlagene bzw. notwendige veränderte Formulierungen sind ROT gekennzeichnet, Hinweise zur Erklärung BLAU.


Wir bitten die Mitglieder des HA um Positionierung zum vorliegenden Entwurf.

Die Vorschläge und Anfragen der Fraktionen wurden eingearbeitet.


Anlage: Entwurf Hauptsatzung

Anlagenverzeichnis:



Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Beschluss der Hauptsatzung der Stadt Peitz.


..mit den Festlegungen/Änderungen gemäß Protokoll.



Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung