Sachdarstellung:
Die Haushaltssatzung 2013 wurde bereits in der Stadtverordnetenversammmlung am 27.02.2013 beschlossen. Die im § 2 festgesetzte Kreditaufnahme von 327.500 EUR wird von der Kommunalaufsicht gemäß Bescheidentwurf vom 06.08.2013 nur mit einem Teilbetrag in Höhe von 265.600 EUR für die Finanzierung der unabweisbaren investiven Maßnahmen und mit Auflagen genehmigt.
In Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Spree-Neiße ist es erforderlich, den bisherigen Beschluss zur Haushaltssatzung 2013 aufzuheben und die Neufassung der Haushaltssatzung 2013 zu beschließen.
Anlagenverzeichnis:
Bescheidentwurf der Kommunalaufsicht des Landkreises Spree-Neiße vom 06.08.2013
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Peitz beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 27.02.2013 zur Haushaltssatzung 2013.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |