Betreff
Beschluss zur Aufhebung der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Merkur-Möbel Peitz" und Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Cottbuser Straße 3
Vorlage
SP/BA/337/2013
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:

Am Standort Merkur-Möbel Cottbuser Straße 3 möchte sich das BHG Handelszentrum ansiedeln. Dafür sind der Rückbau von Gebäuden und eine Neuordnung des Standortes vorgesehen.

Auf der Grundlage des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) ist im Rahmen des Stadtumbaukonzeptes eine neue Zielstellung für das Grundstück entwickelt und mit dem Eigentümer sowie dem zukünftigen Investor abgestimmt worden.

Die beabsichtigte zukünftige Nutzung des Grundstücks weicht von den Festsetzungen des rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplanes ab. Aus diesem Grund wird empfohlen

  1. die Satzung über den am 18.01.1996 in Kraft getretenen Vorhaben- und Erschließungs-plan „Erweiterung Merkur-Möbel Peitz" (Anlage 1) aufzuheben und

  2. zur Absicherung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für die geplante Neuordnung des Grundstücks Cottbuser Straße 3 (Anlage 2) einen Bebauungsplan auf der Grundlage des § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) - Bebauungsplan der Innenentwicklung - aufzustellen.


Mit der Erarbeitung des Entwurfs wird durch den zukünftigen Investor ein qualifiziertes Planungsbüro beauftragt. Der Stadt entstehen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes keine Kosten.


Das Konzept zur Neuordnung des Grundstücks wurde dem BVUA und dem GTA in der Sitzung am 27.06.2013 vorgestellt.




Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 - VE-Plan „Erweiterung Merkur-Möbel Peitz“

Anlage 2 - Gestaltungskonzept


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung Peitz beschließt

  1. die Aufhebung der Satzung über den am 18.01.1996 in Kraft getretenen Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Merkur-Möbel Peitz" gemäß § 1 Abs. 8 BauGB und

  2. die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 in Verbindung mit § 13a BauGB zur Neuordnung des Grundstücks Cottbuser Straße 3.

Kosten, die durch die Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen, sind durch den zukünftigen Investor zu übernehmen.


Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung