Sachdarstellung:
Streichung der §§ 10 und 11 der Satzung der Gemeinde Tauer zur Erhebung und zur Höhe der Eltern- und Essengeldbeiträge in der Kita Tauer.
Zu § 10 Getränkeversorgung
Gemäß § 10 der Satzung der Gemeinde Tauer zur Erhebung und zur Höhe der Eltern- und Essengeldbeiträge in der Kita Tauer wird für die Versorgung der Kinder in der Kita mit Getränken zusätzlich zum Essengeld ein gesonderter Beitrag erhoben. Die Höhe dieses Beitrages wird durch Beschluss der Gemeindevertretung festgesetzt.
Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Kita Gesetz (KitaG) haben die Personensorgeberechtigten einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld).
Weitere Mahlzeiten sind im Absatz 1 nicht erwähnt. Bei einem Betreuungsumfang von mehreren Stunden sind aber auch Frühstücks- und Vespermahlzeiten zum Versorgungsauftrag der Kindertagesstätte zu zählen. Zudem legt § 3 Abs. 2 Nr. 7 KitaG fest, dass „eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten“ ist. Ergänzende (Zwischen-) Mahlzeiten und auch Getränkegaben gehören also zum regelmäßigen Angebot der Kindertagesstätte, ohne dass der Gesetzgeber für die Elternbeteiligung eine gesonderte Regelung getroffen hätte wie für das Mittagessen.
Die gesonderte Einnahme von Beiträgen zur Getränkeversorgung in der Satzung der Gemeinde Tauer kollidiert mit den Regelungen im KitaG. Gemäß KitaG gehört die Getränkeversorgung zum regelmäßigen Angebot einer Kindertagesstätte und darf nicht gesondert vereinnahmt werden. Mit der Einnahme der Elternbeiträge sind diese Kosten abgedeckt.
Aufgrund dessen wird empfohlen, den § 10 ersatzlos zu streichen.
Daraus ergeben sich folgende Mindereinnahmen beim Essengeld (36501.6001.44231000) für das Haushaltsjahr 2013.
1,50 € x 38 Kinder = 57,00 € x 9 Monate = 513,00 €
Zu § 11 Zahlungsmodalitäten
Gemäß § 11 der Satzung der Gemeinde Tauer zur Erhebung und zur Höhe der Eltern- und Essengeldbeiträge in der Kita Tauer wird der Essengeldbeitrag sowie der Beitrag für die Getränke einmal monatlich in der Kita kassiert.
Aus aktuellem Anlass sind vermehrt Sicherheitsbedenken in Bezug auf die Kassierung des Essengeldes aufgetreten. Zur Zeit wird das Essengeld einmal monatlich direkt in der Kita durch die Kita-Leitung vereinnahmt, zukünftig sollte die Kassierung der Essengeldbeiträge über einen privatrechtlichen Vertrag zwischen den Eltern und dem Essenlieferanten geregelt werden.
Hierfür liegt ein Angebot des derzeitigen Essenlieferanten (FEGU GmbH) vor.
Die Kosten zur Übernahme der Essenkassierung betragen 73,51 € inkl. MwSt. pro Monat.
Daraus ergeben sich folgende Mehrausgaben bei Essenversorgung durch Firma (36501.6001.52710400) für das Haushaltsjahr 2013.
73,51 € x 9 Monate = 661,59 €
Anlagenverzeichnis:
Anlage zum Beschluss liegt bereits vor.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Tauer beschließt,
den Beschluss <voname > vom 31.01.2013 aufzuheben.
die<vobetr >.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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36501.6001.44231000 |
6206 |
ET |
2013 |
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36501.6001.52710400 |
6206 |
AW |
2013 |
700,00 |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |