Sachdarstellung:
Die Festlegung in § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Tauer, dass Vorschläge für die Tagesordnung durch mindestens drei Gemeindevertreter einzubringen sind, ist zu ändern und die Formulierung der Brandenburger Kommunalverfassung anzupassen.
In § 35 Abs. 1 der BbgKVerf heißt es:
(1) Der Vorsitzende der Gemeindevertretung setzt die Tagesordnung der Gemeindevertretung im Benehmen mit dem Hauptverwaltungsbeamten fest.
In die Tagesordnung sind die Beratungsgegenstände aufzunehmen, die innerhalb einer in der Geschäftsordnung zu bestimmenden Frist von mindestens einem Zehntel der gesetzlichen Anzahl der Gemeindevertreter oder einer Fraktion oder die von dem Hauptverwaltungsbeamten benannt werden. Die Tagesordnung ist der Ladung zu den Sitzungen beizufügen.
Diese Regelung ist entsprechend zu übernehmen.
Anlage:
1. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Tauer
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Tauer.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten: ja/nein |
|||||
Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |