Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 27.01.2013 beantragt die EEP GmbH, Dammzollstraße 65 in 03185 Peitz, auf den in der Anlage dargestellten Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Gubener Vorstadt eine Freiflächen-Solaranlage zu errichten. Auf einer Fläche von ca. 43.300 m² ist die Erweiterung des bereits in Betrieb genommenen Solarpark II geplant.
Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet zwischen der ehem. B 97 und der ehem. Eisenbahn“ (Gewerbegebiet Gubener Vorstadt). Photovoltaik-Anlagen sind grundsätzlich auch im Gewerbegebiet zulässig, da es sich um gewerbliche Anlagen handelt. Die Anlage muss sich an die Festsetzungen des bestehenden Bebauungs-planes halten.
Der Investor möchte die Flächen über 25 Jahre pachten. Für die gestattete Nutzung wird eine Pacht- bzw. Nutzungsentschädigung durch den Pächter gezahlt.
Üblich sind 3 % der erzielten Einspeisevergütung. Dem entspricht eine Pacht von 2.600 € pro Jahr. Der Investor bietet auf Nachfrage eine Pacht von 3.200 € pro Jahr und einen einmaligen Zuschuss von 3.000 € (zweckgebundene Spende) für die Anschaffung eines Spielgerätes für die Kita Sonnenschein an.
Die betreffenden Flächen, die sich im kommunalen Eigentum befinden, umfassen die Flurstücke 106/1 und 138/1 der Flur 2 sowie die Flurstücke, 132/3, 133/3, 134/1, 135/1, 136/1, 137/1, 275, 277 und 141 (anteilig) der Flur 1 in der Gemarkung Peitz.
Die Gesamtfläche beträgt 1,9915 ha.
Alle Flurstücke der Flur 2 sind an die Agrargenossenschaft Vorspreewald e.G. verpachtet. Es ist möglich, diesen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen.
Gleichzeitig wird die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit als Nutzungs- und Wegerecht zugunsten des Investors für alle v.g. Flurstücke beantragt.
Der BVUA und der GTA werden gebeten, sich zu diesem Angebot zu positionieren.
Anlagenverzeichnis:
Antrag vom 27.01.2013
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss und der Gewerbeausschuss empfehlen dem Hauptausschuss,
dem Abschluss eines Pachtvertrages für die in der Anlage dargestellte Fläche im Gewerbegebiet Gubener Vorstadt zur Erweiterung der Freiflächen-Solaranlage im Solarpark II
a) zu einem Pachtpreis nach der in Anspruch genommenen Fläche von 1,9915 ha und
b) einem jährlichen Pachtzins in Höhe von 3.200 € zzgl.
c) einer Einmalzahlung von 3.000 € (zweckgebundene Spende) für die Anschaffung
eines Spielgerätes für die Kita Sonnenschein
zuzustimmen.
Die betreffenden Flächen sind aus dem Pachtvertrag vom 27.06.2001 mit der Agrar-genossenschaft Vorspreewald e.G. zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.
Zugunsten des Investors ist eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit als Nutzungs- und Wegerecht für die Flurstücke 106/1 und 138/1 der Flur 2 sowie die Flurstücke, 132/3, 133/3, 134/1, 135/1, 136/1, 137/1, 275, 277 und 141 (anteilig) der Flur 1 in der Gemarkung Peitz einzutragen.
Für die Eintragung der dauerhaften Belastung aller o.g. Flurstücke in das Grundbuch wird durch den Investor eine einmalige Entschädigung in Höhe von 500 € gezahlt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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11106.2000 |
2601 |
ET |
2013 ff. |
3.200 |
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11106.2000 |
2601 |
ET |
2013 |
500 |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |