Sachdarstellung:
Gemäß § 10 der Satzung der Gemeinde Drachhausen zur Erhebung und zur Höhe der Eltern- und Essengeldbeiträge in der Kita „Regenbogen“ Drachhausen wird für die Versorgung der Kinder in der Kita mit Getränken zusätzlich zum Essengeld ein gesonderter Beitrag erhoben. Die Höhe dieses Beitrages wird durch Beschluss der Gemeindevertretung festgesetzt.
Die Getränkepauschale beträgt zurzeit 2,00 € pro Monat.
Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Kita Gesetz (KitaG) haben die Personensorgeberechtigten einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld).
Weitere Mahlzeiten sind im Absatz 1 nicht erwähnt. Bei einem Betreuungsumfang von mehreren Stunden sind aber auch Frühstücks- und Vespermahlzeiten zum Versorgungsauftrag der Kindertagesstätte zu zählen. Zudem legt § 3 Abs. 2 Nr. 7 KitaG fest, dass „eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten“ ist. Ergänzende
(Zwischen-) Mahlzeiten und auch Getränkegaben gehören also zum regelmäßigen Angebot der Kindertagesstätte, ohne dass der Gesetzgeber für die Elternbeteiligung eine gesonderte Regelung getroffen hätte wie für das Mittagessen.
Die gesonderte Einnahme von Beiträgen zur Getränkeversorgung in der Satzung der Gemeinde Drachhausen kollidiert mit den Regelungen im KitaG. Gemäß KitaG gehört die Getränkeversorgung zum regelmäßigen Angebot einer Kindertagesstätte und darf nicht gesondert vereinnahmt werden. Mit der Einnahme der Elternbeiträge sind diese Kosten abgedeckt.
Aufgrund dessen wird empfohlen, bis zur grundlegenden Überarbeitung der Satzung die Getränkepauschale ab dem 01.04.2013 auf 0,00 € festzusetzen.
Daraus ergeben sich folgende Mindereinnahmen beim Essengeld (36501.3001.44231000) für das Haushaltsjahr 2013.
2,00 € x 56 Kinder = 112,00 € x 9 Monate = 1.008,00 €
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Drachhausen beschließt die Streichung der Getränkepauschale ab dem 01.04.2013.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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36501.3001.44231000 |
3205 |
ET |
2013 |
- 1.000,00 |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: /nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |