Sachdarstellung:
Die Verwaltung des Amtes hat eine Satzung zur Nutzung von Werbeanlagen in der Stadt Peitz erarbeitet.
Diese regelt die geordnete Nutzung der Werbeflächen an den „Willkommenstafeln“ an den Ortseingängen, an der Fassade des Gebäudes Jahnplatz 1 sowie der Litfaßsäule auf dem Markt.
Der Satzungsentwurf, insbesondere der Paragraph 7 (Haftungsfragen) wurde durch den Rechtsanwalt Dr. Cattien geprüft.
Im Ausschuss für Gewerbe und Tourismus der Stadt Peitz wurde der Entwurf vorberaten und diskutiert. Die hier vorgeschlagenen Änderungen wurden in den neuen Entwurf eingearbeitet, der zur Beschlussfassung übergeben wird.
Anlagenverzeichnis:
Satzung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Peitz über die zeitweilige Benutzung von Werbeflächen der Stadt Peitz in der vorliegenden Fassung.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten: ja/nein |
|||||
Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |